Selbständige und Versicherungspflicht

Alle Selbständigen, die nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, können die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung beantragen § 7 SGB 6.Buch. Der Antrag muß innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden. Selbständige können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens den sogenannten Regelbeitrag zahlen, der im Jahr 2009 monatlich 501,48 Euro West und 424,87 Euro Ost beträgt. Achtung: In den ersten drei Jahren des Beginns der selbständigen Tätigkeit kann der hälftige Regelbeitrag gezahlt werden.