
Sittenwidrige Lohnvereinbarung
Arbeitet eine Haushaltshilfe sieben Stunden pro Tag im Haushalt bei einer Vergütung von 401,00 Euro pro Monat, so liegt darin eine sittenwidrige Vergütungsabrede.
Fazit: Achtung bei Vergütungen je nach Branche unter 6 Euro!
LArbG Rheinland-Pfalz 2 Sa615/07