
Smart-Watch am Steuer – Ist das erlaubt?
Diesbezüglich gehen die Meinungen auseinander.
Einerseits wird vertreten, dass § 23 Abs. 1 a StVO anzuwenden ist. Nach dieser Vorschrift handelt ordnungswidrig, wer während des Fahrzeugbetriebes als Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon bedient und es zu diesem Zwecke in die Hand nimmt.
Andererseits wird argumentiert, dass die am Arm befindliche Smart-Watch weder aufgenommen noch gehalten wird und damit keine Ordnungswidrigkeit begeht, wer die Smart-Watch als Freisprechanlage nutzt.
Soweit ersichtlich, gibt es diesbezüglich noch keine obergerichtliche Entscheidung.
In Anbetracht der Ablenkungsgefahr sollte man als Fahrzeugführer jedoch auf die Verwendung der Smart-Watch verzichten.