
Start-Stopp-Funktion – Telefonieren kann erlaubt sein!
Das Mobiltelefon darf benutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge der Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.
Das OLG Hamm wies in seiner kürzlich ergangenen Entscheidung darauf hin, dass es keinen Unterschied mache, ob das Fahrzeug manuell per Zündung oder automatisch abgeschaltet worden sei. Der Betroffene hatte sich damit erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid gewehrt.
OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2014 – 1 RBs 1/14 –