
Steuerberatungs GmbH &Co.KG ist zulässige Rechtsform
Eine Steuerberatungsgesellschaft in der Form einer Kommanditgesellschaft mit dem Gesellschaftszweck “geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen einschließlich der Treuhandtätigkeit” kann im Handelsregister eingetragen werden. Zu dieser Auffassung gelangte unlängst der BGH. Diese Auffassung ist auch für Anwälte interessant, da der Anwaltssenat des BGH es bislang immer ablehnte, diese Rechtsform auch Anwälten zu ermöglichen.
BGH, Beschluß vom 15.07.2014- II ZB 2/13