
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Tarifverträge kann nur eine tariffähige Gewerkschaft schließen.Eine Gewerkschaft liegt nur dann vor,wenn sie eine Durchsetzungskraft gegenüber dem Arbeitgeberverband hat.Merkmale sind dabei Mitgliederzahl und Leistungsfähigkeit der Organisation.Diese Voraußetzungen sah das Bundesarbeitsgericht bei der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe-und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund(GKH) nicht.Ebenso gilt dies für Tarifverträge mit der Christlichen Gewerkschaft Deutschland (CGD).Fazit: Arbeitnehmer ,die Arbeitsbedingungen über Tarifverträge dieser Gewerkschaften geregelt bekommen haben,sollten prüfen laßen,ob sie weitergehende Ansprüche haben.BAG 05.10.2010 -1ABR 88/09