Überstundenklage

In einem Rechtßtreit um überstundenvergütung muß der Arbeitnehmer bezogen auf jeden Arbeitstag und für alle geltend gemachten überstunden konkret darlegen und gegebenfalls beweisen,daß die von ihm behaupteten überstunden vom Arbeitgeber angeordnet,gebilligt oder zumindest geduldet worden sind.Dabei reicht auch eine nachträgliche Zusammenstellung der Arbeitszeiten.Fazit: Der beste Nachweis ist ein persönliches Arbeitsbuch in dem Beginn und Ende jedes Arbeitstages eingetragen werden.Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 24.09.09-11 Sa 79/09