
Ungenehmigte Nebentätigkeit eines Beamten
Das Verwaltungsgericht Trier hatte sich unlängst mit den Rechtsfolgen einer ungenehmigten Nebentätigkeit eines Beamten zu befassen .Der Arbeitgeber wollte eine Entfernung aus dem Dienst erreichen .Das Gericht sah zwar ein schweres Dienstvergehen,hielt eine Entlassung jedoch für überzogen .Um dem Beamten den Unrechtsgehalt seiner Verfehlung vor Augen zu führen, reiche es aus ihm sein Gehalt für 12 Monate um 10% zu kürzen.
Fazit. Der Beamte hatte Glück, weil er strafrechtlich eine weiße Weste vorzuweisen hatte.
VG Trier vom 22.10.2016 § K 3700/16