Unzulässige Verjährungseinrede bei jahrzehntelangen Verhandlungen über Baumängel

Wer jahrelang über Mängel verhandelt, kann sich nicht auf Verjährung berufen!

Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2018 – 29 U 123/17).

Errichtet eine städtische Tochtergesellschaft eine Reihenhaussiedlung und verhandelt jahrzehntelang mit den Hauseigentümern über Mängel, verstößt die Erhebung der Verjährungseinrede gegen Treu und Glauben.