
Urlaubsabgeltungsanspruch vererbbar?
Stirbt der Arbeinehmer unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Geldanspruch vererbbar.
BAG 20.09.2011-9AZR 416/10
Stirbt der Arbeinehmer unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Geldanspruch vererbbar.
BAG 20.09.2011-9AZR 416/10