Urlaubsanspruch und Erwebsunfähigkeitsrente

Auch wenn der Arbeitnehmer eine befristete Erwerbsminderungsrente bezieht und bei Geltung einer tarifvertraglichen Regelung das Arbeitsverhaltnis ruht ,entsteht der gesetzliche Mindesturlaub.Der Arbeitgeber ist also gut beraten,wenn er in diesen Fällen eine personenbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstrebt.

BAG vom 07.08.12 -9 AZR 353/10