
Verbot von Kinderehen
Der Bundesrat hat am 07.07.2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 01.06.2017 gebilligt. Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Damit sollen Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat geschützt. Danach gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung ist nicht erforderlich. Die bisherige Möglichkeit, dass 16-Jährige unter bestimmten Voraussetzungen heiraten können wird abgeschafft. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, erfolgt die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die neuen Regelungen schließen auch im Ausland geschlossene Ehen ein. Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht das Gesetz Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 07.07.2017