
Verjährung des Urlaubsabgeltungsanspruchs
Eine interessante Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht München unlängst zum Urlaubsabgeltungsanspruch gefällt.Die infolge Arbeitsunfähigkeit zu nehmenden Urlaubsansprüche verjähren infolge ihrer gesetzlichen Befristung nicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit: Achtung an alle Arbeitgeber,selbst bei befristeten Erwerbsunfähigkeitsrenten drohen Nachzahlungen durch Urlaubsabgeltungsanspüche.
LArbG München 30.11.2010