Verkürzung der Gewährleistungsansprüche durch AGB Regelungen zulässig?

Das Landgericht Mühlhausen sowie das Thüringische Oberlandesgericht hatten sich kürzlich mit der Rechtsfrage zu befassen,inwieweit die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche durch AGB auf  6 Monate verkürzt werden können.Es betraf einen Werkvertrag zwischen Unternehmern.Der von der Klägerseite behauptete Mangel der Anlage war etwa nach einem Jahr nach Einbau des regenerierten Motors eingetreten.Sowohl die Kammer für Handelssachen des LG Mühlhausen als auch das OLG Jena hielten die Einrede der Verjährung für wirksam.Die Klausel der AGB der Beklagten verstoße auch nicht gegen § 307 Abs.1 BGB , da sich die Anlage im Dauerbetrieb befindet und sich Mängel deshalb sehr schnell feststellen lassen.

Fazit: Eine Maschinenbruchversicherung lohnt sich, die nach Ablauf der Gewährleistungszeit das Risiko abfängt.

LG Mühlhausen HKO 56/14 ,Thür.OLG vom 30.12.2015  1 U 234/15