
Versteckte Preiserhöhung rechtswidrig
Versteckt ein Unternehmen – hier ein Gaslieferant – in einer sehr langen E-Mail an einen Kunden eine Preiserhöhung, so ist dies wettbewerbswidrig. Nach Auffassung des Gerichts sei die E-Mail offensichtlich in der Absicht verfasst, dem Empfänger von Beginn an den Glauben zu vermitteln, dass es ausschließlich um allgemeine Informationen gehe. Dass auch das Vertragsverhältnis betroffen ist, namentlich eine Erhöhung der Tarife vorgenommen werden soll, sei für den Empfänger nicht ersichtlich.
Der Energielieferant hat somit gegen das Verbraucherschutzrecht verstoßen. In den E-Mails wurde nicht in transparenter und verständlicher Weise über die beabsichtigte Tarifänderung informiert. Auch auf das daraus resultierende Kündigungsrecht wurde nicht ordnungsgemäß hingewiesen. Also kann sich das Unternehmen nicht auf die derartig vorgenommene Preiserhöhung berufen.