Wann gibt es “Geld zurück” nach einer Fortbildung?

Das BAG verlangt für eine wirksame Rückzahlungsvereinbarung eine genaue Kostentransparenz .Vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme müssen die wirtschaftlichen Vorteile und die genaue wirtschaftliche Belastung des Arbeitnehmers bei vorzeitigem Ausscheiden exakt bekannt sein.

Es gibt keine geltungserhaltende Reduktion der zu unbestimmten Klausel.

BAG vom 23.01.07  9 AZR 482/06