Was ändert sich beim Onlinekauf ab dem 13.06.2014?

Seit dem 13.06.2014 kann ein Kunde die bestellte Ware nicht einfach kom­men­tarlos zurückschicken, sondern er muss seinenWiderruf eindeutig erklären. Hierfür gilt europaweit eine einheitliche Musterwiderrufsbelehrung. Es gilt für ganz Europa dieWiderrufsfrist von 14 Tagen. Im Falle des Widerrufs haben sodann beide Seiten innerhalb von 14 Tagen die erhaltenen Leistungen – Zahlung bzw. Ware – zurück zu gewähren. Der Online-Händler darf dabei den Kaufpreis zurückhalten, bis er die Ware erhält bzw. einen Nachweis des Kunden über die erfolgte Rücksendung.

Im Widerrufsfall muss nun der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen, zumindest, wenn er zuvor vom Händler hierüber informiert wurde. Der Online-Händler kann jedoch auch die Rücksendekosten freiwillig übernehmen. Bisher galt hier eine 40-EUR-Klausel, die nun entfällt.

Der Händler darf für Zahlungen mit Kreditkarte oder anderen bestimmten Zahlungsmittel keine Zuschläge verlangen. Er muss dem Käufer mindestens ein zumutbares Zahlungsmittel anbieten, mit dem er ohne Aufschläge seine Rechnung begleichen kann.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

Information des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz