Wenn Nachbarschaftshilfe teuer wird …

Am 2. April 2014 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz über die schweren Folgen einer missglückten Nachbarschaftshilfe zu entscheiden.

Auf die Bitte der Vermieterin hin hatte ein Nachbar, der mit Elektroarbeiten erfahren war, eine Außenbeleuchtung samt Verkabelung installiert. Diese Arbeiten führte er unentgeltlich aus. Bei seinen Messungen nach der erfolgten Montage bemerkte der Nachbar nicht, dass das Gehäuse der Lampe Strom führte. Grund dafür war, dass  ein im Hausinneren eingeschlagener Nagel den Schutzleiter des Lampenkabels durchtrennt und so eine stromführende Verbindung zum Lampengehäuse hergestellt hatte.

Bei der späteren Durchführung von Fassadenarbeiten durch eine Fachfirma, stieß ein auf dem Metallgerüst stehender Arbeiter versehentlich gegen die Außenlampe und erlitt einen Stromschlag. Der Arbeiter trug einen schweren Hirnschaden davon, ist zu 100 % behindert und pflegebedürftig. Er verklagte die Vermieterin als Auftraggeberin der Fassadenarbeiten und den Nachbarn, der die Lampe installiert hatte, auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Das OLG Koblenz stellte im Rahmen des Berufungsverfahrens fest, dass der Nachbarschaftshelfer ersatzpflichtig ist. Er kann nicht davon ausgehen, dass er aufgrund der Unentgeltlichkeit seiner Arbeit von der Haftung befreit ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

OLG Koblenz, Urteil vom 2. April 2014, Az. 5 U 311/12

Die Pressemitteilung des OLG Koblenz finden Sie hier:

http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/2ae/broker.jsp?uMen=2ae70230-c479-11d4-a73a-0050045687ab&uCon=41850504-843a-d541-8446-0c5077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042