„Wer die Musik bestellt“… oder den Makler!

Wie geplant werden die Änderungen bei den Maklerprovisionen für Mietwohnungen zum 1. Juni 2015 in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Antrag zweier Immobilienmakler und eines Mieters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen, mit dem das Gesetz gestoppt werden sollte.

Bisher musste in der Regel der Mieter die Provision bezahlen, wenn er auf ein Maklerinserat hin eine Wohnung anmietete. Künftig gilt jedoch das “Bestellerprinzip”. Hiernach muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Der Mieter zahlt also nur noch dann, wenn er selbst einen Makler einschaltet, um eine Wohnung zu suchen. Hat jedoch der Vermieter den Makler beauftragt und versucht dann, die Provision auf den Mieter abzuwälzen, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 33/2015 vom 27. Mai 2015

Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015