
Whistleblowing
Mit dem Whistleblowing, was ins Deutsche mit “Hinweisgeben” oder “Alarmschlagen” übersetzt werden kann, hatte sich jetzt der EGMR im sogenannten Fall ” Heinisch” zu befassen. Eine Altenpflegerin zeigte ihren Arbeitgeber wegen nicht ausreichender Besetzung mit Pflegekräften an.Das Landesarbeitsgericht hielt die fristlose Kündigung der Arbeitnehmerin für wirksam, wegen grober Verletzung von Loyalitätspflichten.Der EGMR erklärte die Kündigung für unwirksam,weil das Recht aus Art. 10 EMRK auf freie Meinungsäußerung verletzt sei.
EGMR vom 21.07.2011 -28274/08
Fazit: Diese Entscheidung hat Folgen, derartige Sachverhalte werden die Gerichte künftig häufiger zu behanden haben, da das Gericht auch ein öfftentliches Interesse an der Information akzeptiert hat.