
wie man sich richtig bettet …
oder so ähnlich musste jüngst das Landgericht Koblenz entscheiden und die Mangelhaftigkeit eines Bettes mit zwei Matratzen beurteilen.
Stein des Anstosses war eine Kuhle, welche sich nach ungefähr zweijähiger Nutzung aus dem ehemlas vorhandanen Matratzenspalt bildete. Nach Meinung des Käufers war der Schlafkomfort dahin.
Der Kläger erwarb bei dem später beklagten Möbelhaus ein breiteres Bett, auf dessen Rost zwei Matratzen lagen. Der Kläger schlief mittig auf dem vorhandenen Matratzenspalt. Schon die erstianstanzlich hinzugerufene Sachverständige für industrielle Möbel bescheinigte diesem Liegeverhalten eine unsachgemäße Nutzung, weil die Matratzenseiten nicht derart befestigt sind, dass man auf Ihnen liegen kann. Auch die Koblenzer Richter folgten dieser Sichtweise, denn das Schlafen auf der Spalte zwischen zwei Matratzen entspreche nicht der üblichen Nutzung eines Doppelbettes.