Wird 2018 das Jahr des Datenschutzes?

Wohl ja, denn nach langem Ringen tritt die neue EU Datenschutzgrundverordnung ab dem 25.05.2018 in Kraft.Durch den Rechtscharakter einer Rechtsverordnung gilt künftig für alle Bürger der EU der gleiche Datenschutz.Künftig müssen Unternehmen Betroffene von der Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten umfassender und genauer als bisher informieren.Ferner müssen die Unternehmen viele Verfahrensregeln einführen.Als Beispiel gelten die Art.20 ( Datenübertragbarkeit),Art. 35( Datenschutzfolgeabschätzungen) sowie Art.17 (Recht auf Vergessenwerden).

Fazit: Für Unternehmen ist es wichtig,sich rechtzeitig mit der Rechtslage zu befassen, da bei Verstössen erhebliche Bußgelder festgesetzt werden können.