Rückforderung von Coronahilfen ist rechtswidrig

7.09.22 - trabert

Mit drei interessanten Entscheidungen  hat das VG Düsseldorf die Rückforderung von Coronahilfen durch die Bezirksregierung Düsseldorf für rechtwidrig angesehen .Das Land NRW hatte Coronahilfen 1 von verschiedenen Klägern zurückgefordert, weil sie nur Liquiditätshilfen seien und im Nachgang festgestellt wurde, das für den beantragten Zeitraum die Einnahmen die Ausgaben überstiegen haben. Das VG hielt diese Betrachtung für zu kurz gegriffen .Die Zuwendungsempfänger hätten bei der Antragstellung eher davon ausgehen können, dass pandemiebedingte Umsatzausfälle ausgeglichen werden sollten. Fazit: Zwar ist das Urteil nicht rechtskräftig ,aber eine rechtliche Überprüfung von Rückforderungsbescheiden lohnt sich. VG Düsseldorf 20 K 7488/20, 20  K 217/21, 20 K 393/22


Energieversorger an vertraglich vereinbarte Preisgarantie gebunden!

7.08.22 - trabert

So entschied das Landgericht Düsseldorf mittels einstweiliger Verfügung vom 26.08.2022 (Az. 12 O 247/22). Das Landgericht untersagte einem Energieversorger, im Falle von vertraglich vereinbarten Preisgarantien eine Erhöhung der Preise vorzunehmen. Der Energieversorger berief sich zur Preisanpassung auf die sog. Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf liegen die Voraussetzungen der Störung der Geschäftsgrundlage nicht vor, sodass die vertraglich vereinbarten Preisgarantien weiterhin fortbestehen und zu beachten sind.


Absonderungsrecht für Bäckereiinventar festgestellt

7.07.22 - trabert

Das Landgericht Mühlhausen hatte sich mit einem interessanten Fall zu befassen. Der Kläger hatte seine Bäckereifirma vekauft. Der Käufer war geraume Zeit später in Insolvenz gefallen. Der Insolvenzverwalter verkaufte kurzerhand das neuwertige Inventar an eine Backfiliale. Dieses Inventar war jedoch an den Kläger wirksam sicherungsübereignet gewesen. Das Landgericht hielt die Sicherungsübereignung für hinreichend bestimmt. Nun muss der Insolvenzverwalter das veräußerte Inventar wohl im Wege des Schadenersatzes an den Kläger zahlen. Fazit: Auch Insolvenzverwalter machen Fehler und haften für Pflichtverletzungen. LG Mühlhausen vom 24.05.2022,  Az: 6 O 166/20