Gesellschaftergeschäftsführer mit 45,6 % Anteil am Stammkapital sozialversicherungspflichtig
3.03.22 - Rechtsanwalt Thomas FickIn einer Entscheidung vom 14.03.2018 hatte sich das Bundessoziagericht mit der Frage zu befasssen,ob ein Gesellschaftergeschäftsführer mit einem Anteil am Stammkapital von 45,6 % sozialversicherungspflichtig ist oder nicht.Bei einem Fremdgeschäftsführer scheide eine selbständige Tätigkeit generell aus.Die frühere “Kopf und Seele” Rechtsprechung sei aufgehoben.Selbständig tätige Gesellschaftergeschäftsführer müssen über eine Mindestkapitalbeteiligung von 50 % oder eine echte Sperrminorität verfügen.Außerhalb der Satzung zustande gekommene Abreden zur Stimmverteilung seien unbeachtlich. Fazit: Es kommt nur noch sehr formal auf die Mehrheitsverhältnisse an. BSG vom 14.03.2018 B 12 KR 13/17 R
Wann endet das Wettbewerbsverbot für den GmbH- Gesellschafter?
4.02.22 - Rechtsanwalt Thomas FickMit dieser Frage hatte sich aktuell das OLG Nürnberg zu befassen.Ein Gesellschafter hatte seinen Austritt aus der GmbH zum Jahresende erklärt.In einer darauf folgenden Gesellschafterversammlung wurde der Gesellschafter als Geschäftsführer abberufen und die fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages ausgesprochen.Der Geschäftsführer beantragte im Wege der einstweiligen Verfügung ihm zu gestatten, bei einem Konkurenzunternehmen tätig zu werden, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren.Das OLG Nürnberg gab ihm recht. Fazit: Es kommt sehr auf die richtige Ausgestaltung des Wettbewerbsverbotes im Gesellschaftsvertrages an. OLG Nürnberg 14.10.2020 12 U 1440/20
Transparenzregister
24.09.21 - Rechtsanwältin Susan WittigÄnderung des GwG durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) mit Wirkung zum 1. August 2021: Neue Meldepflichten für knapp 2 Mio. Unternehmen! Das Transparenzregister bezweckt die Offenlegung der hinter einem Unternehmen stehenden natürlichen Personen (wirtschaftlich Berechtigte) ungeachtet komplexer juristischer Beteiligungsverhältnisse. Die Information über wirtschaftlich Berechtigte soll die Transparenz im Geschäftsverkehr erhöhen und so das Vertrauen in die Integrität der Geschäftstätigkeit und des Finanzsystems stärken. Im Weiten soll der Missbrauch von Unternehmen zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch Transparenz verhindert werden. WICHTIG: Die Eintragung im Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister oder sonstigem Unternehmensregister genügt nicht mehr (§ 20 Abs. 2 GwG a.F.). Eintragungspflichtig (mit gestaffelten Übergangsfristen) sind damit Inländische juristische Personen des Privatrechts (u.a. AG, GmbH, UG, Vereine – hier aber Sonderregelung in § 20a GwG -, Genossenschaften, Stiftungen, SE, KGaA) Inländische eingetragene Personengesellschaften (u.a. oHG, KG, Parnterschaften, ab 1. Januar 2024 auch eGbR) „Rechtsgestaltungen“ i.S.d. § 21 Abs. 1 GwG (bestimmte Trusts und nichtrechtsfähige Stiftungen sowie entsprechende Gestaltungen) „Vereinigungen“ mit Sitz im Ausland, wenn sie sich verpflichten, Eigentum an einer inländischen Immobilie zu erwerben („Asset“ oder „Share Deal“), es...
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Lieferkettensorgfaltsplichtengesetz – schon gehört?
23.09.21 - Rechtsanwalt Thomas FickDas Gesetz wurde am 16.07.2021 beschlossen und tritt in rund 15 Monaten am 01.01.2023 in Kraft . Jede Firma , die im Ausland fertigen läßt , sollte sich mit dem Gesetz befassen.Die Regelungen haben es in sich.Jede Firma muß ein Risikomanagement entwickeln im Hinblick auf Verstöße in der Lieferkette.Nach §11 des Gesetzes haben Gewerkschaften und NGO`s Klagerechte im Wege einer besonderen Prozessstandschaft. Fazit: Vielleicht führt das Gesetz auch zu einer Rückverlagerung von Produktion nach Deutschland, da bestimmte Risiken unkalkulierbar werden.
Unternehmensrecht: Ausschuss bringt Lieferkettengesetz auf den Weg
2.07.21 - Rechtsanwältin Susan WittigDer Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 9.6.2021 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz (19/28649) in geänderter Fassung zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte das Gremium dem Gesetz zu, während die Fraktionen von AfD und FDP dagegen votierten und sich die Fraktion Die Linke enthielt. Die Bundesregierung will Unternehmen mit dem Gesetz verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen einbezogen werden, sobald das Unternehmen über substanzielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt. Die Unternehmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten und ein Jahr später für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten. Kritik kam von der Opposition: Die AfD stellte klar, es werde mit diesem Gesetz etwas verlangt, was...
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GbR Gesellschafter leistet seine Einlage nicht – Was tun?
30.06.21 - Rechtsanwalt Thomas FickMit einem interessanten Fall aus dem Personengesellschaftsrecht hatte sich kürzlich der BGH zu befassen.Sowohl die GbR als auch ein Mitgesellschafter klagte auf Zahlung der Einlage.Der BGH wies die Klage des Mitgesellschafters ab.Lediglich die GbR habe ein Klagerecht nach dem Grundsatz “Actio pro socio”.Die Klage des Mitgesellschafters auf Zahlung würde nur den Rechtsstreit verteuern und verstößt deshalb nach Auffassung des BGH gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht.Die GbR habe den Anspruch aus dem Gesellschaftsvertrag auch ohne gesonderten Gesellschafterbeschluss. BGH II ZR 143/17
Kürzung der Gewerbemiete um 50% wegen Coronaschließung
18.06.21 - Rechtsanwalt Thomas FickDas Kammergericht Berlin hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Minderung der Gewerbemiete befasst.Das Geicht sah gemäß § 313 BGB einen Anspruch auf Vertragsanpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage.Im Falle der staatlich angeordneten Schließung des Gewerbeobjektes sah das Gericht eine Minderung des Mietpreises um 50 Prozent für angemessen an.Es sei auch nicht notwendig, dass der Mieter eine Existenzgefährdung beweisen muß. Fazit: Eine klare Entscheidung, die praxistauglich ist. KG Berlin vom 01.04.2021, 8 U 1099/20 noch nicht rechtskräftig
Vorsicht bei Vermögensvermischung in der Ein-Mann GmbH
1.02.21 - Rechtsanwalt Thomas FickDie Vermögensvermischungshaftung ist gesetzlich nicht normiert.Trotzdem kann es für den Gesellschafter einer Ein-Mann GmbH brenzelig werden, wenn er sein Privatvermögen nicht klar vom Vermögen seiner GmbH abgrenzt.Eine undurchsichtige Buchführung oder “Waschkorbablagen” sind in der Praxis ein häufiges Indiz.Der Gesellschafter haftet dann mit seinem Privatvermögen gemäß § 128 HGB analog.Die geschädigten Gesellschaftsgläubiger können den Gesellschafter pesönlich verklagen. Fazit. Gerade der Geschäftsführer einer Ein-Mann GmbH sollte sich durch saubere Buchhaltung vor einem Rechtsformmissbrauch schützen.
Gewerbemietminderung – Neu Verhandeln in Zeiten von Corona
27.01.21 - Rechtsanwältin Susan WittigDie Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer hatten anlässlich ihrer Telefonkonferenz am 13.12.2020 u.a. folgenden Beschluss gefasst: Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19-Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-)Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Das ist zum 31.12.2020 in Gesetzesform gegossen worden. Mit dem „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht“ wurde, als dessen Art. 10, ein Art. 240 § 7 EGBGB in Kraft gesetzt (s. Art. 14 II des Gesetzes vom 22.12.2020). Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern zwar vereinfacht, ein „Freifahrtschein“ zum Recht auf Mietminderung wurde damit gleichwohl nicht geschaffen. Denn: Weder durch den Telefonkonferenzbeschluss noch durch Art. 240 § 7 EGBGB beantwortet ist die Frage, ob eine Störung oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage überhaupt gegeben ist: Es soll ja nur eine Vermutungsregel geschaffen werden. Die Frage der Unzumutbarkeit des Festhaltens am unveränderten Vertrag ist durch die Neuregelung von vornherein nicht erfasst. Diese ist im Einzelfall weiterhin zu...
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Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – Haftungsfallen für Geschäftsführer
17.12.20 - Rechtsanwältin Susan WittigIm Jahr 2021 wird eine Welle von Insolvenzanträgen erwartet, die bei näherer Betrachtung eigentlich schon bis zum 30.09.2020 hätten gestellt werden müssen. Landläufig besteht die Annahme, dass die Insolvenzantragspflicht doch bis zum 31.12.2020 ausgesetzt ist…??? Tatsächlich ist dies in vielen Köpfen – aufgrund der Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse die in den vergangenen Monaten im Eiltempo aus dem Boden gestampft wurden – verhaftet. Doch ein genauerer Blick in das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz zeigt, dass nicht die Insolvenz ausgesetzt ist, sondern nur die Antragspflicht. Und auch an diese Aussetzung sind derart enge Voraussetzungen geknüpft, dass jeder Geschäftsführer eines betroffenen Unternehmens seit Monaten „auf heißen Kohlen sitzt“. Voraussetzungen für die Aussetzung sind zum ersten: Die Insolvenzreife muss auf den Folgen der Pandemie beruhen. Es besteht eine Aussicht darauf, wieder zahlungsfähig zu sein. Hier gibt es bereits den ersten Stolperstein für den Geschäftsführer. Denn dieser hat seit Erlass des Gesetzes am 27.03.2020 jeden Tag neu zu prüfen und zu dokumentieren(!), dass dauerhaft die Aussicht auf Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit und zwar bis zum Ende der Insolvenzantragsaussetzung bestanden hat. Ein Ding der Unmöglichkeit! Denn eine Fortführungsprognose ist bereits...
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