Ärger um Luftwärmepumpen

19.10.20 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Luftwärmepumpen sind gerade bei neugebauten Häusern das weitverbreitete energetische Wunderkind zur Energieeinsparung. Je nachdem sie positioniert werden erfreut sich nicht nur die Nachbarschaft an dem mitunter monotonen und vor allem  nachts wahrnehmbaren Brummton. Wie jetzt das VG Mainz mit zutreffenden Ausführungen zur dortigen Landesbauordung, die vermutlich so auf alle Landesbauorndungen der Länder übertragbar ist, entschieden hat. Können die Luftwärmepumpen beliebig nach an die Grundstückgrenze gesetzt werden. Da die Pumpen keine Gebäude sind bzw. von ihnen keine Auswirkungen wie von einem Gebäude ausgehen, müsen grundsätzlich keine Abstandsflächen eingehalen werden.        Das Abstandsflächenrecht hat andere Schutzziele, darunter die Belüftung der Grundstücke, effektiver Brandschutz, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Wahrung des Wohnfriedens. Der damit verbundene Schutz der Grundstücksnachbarn vor Lärm werde von den Abstandsregeln allerdings nur untergeordnet und nicht abschließend gewährleistet; Geräuschimmissionen würden in erster Linie von immissionsschutzrechtlichen Vorschriften aufgefangen. Die Baubehörde kann daher keine Versetzung verlangen. Auswirkungen dürfte diese Problematik auch auf die zivilrechtlichen Ansprüche haben. Zwar schützt § 906 BGB den Nachbarn vor unzumutbaren, d.h. wesentlichen Lärmbelästigungen. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel hingegen vor, wenn die in...

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Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg gekippt.

16.10.20 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, ist unverhältnismäßig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof des Landes am 15.10.2020 entschieden und einem Eilantrag gegen das Verbot stattgegeben. Dieses ist daher bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.


FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT – HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

12.06.20 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Herzlichen Glückwunsch zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht an unseren Kollegen Rechtsanwalt Alexander Lamczyk. Die Fachanwaltsbezeichnung hat er am 11. Juni 2020 durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Thüringen verliehen bekommen. Rechtsanwalt Lamczyk ist seit Jahren sehr erfolgreich im Bereich des Verwaltungsrechts tätig. Wir freuen uns, dass wir damit die Qualität der verwaltungsrechtlichen Beratung für unsere Mandanten weiter verbessern können.


Kosten für Feuerwehreinsätze

15.04.20 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Ein alltäglicher Fall auf deutschen Autobahnen, den man häufiger beobachten kann. Ein Auto bleibt auf dem Standsstreifen mit einem Motorschaden stehen, am Fahrbahnrand stehen ein oder mehrere Personen und warten auf den Abschlepper. So alltäglich, so unspektakulär. Eine Nuance bekommt der Fall dadurch, dass anscheinend ein übereifriger Verkehrsteilnehmer die Situation missversteht und telefonisch bei der Rettungsleitstelle einen tatsächlich nicht bestehenden Fahrzeugbrand  meldet. Folge ist, die zustädnige Feuerwehr rückt aus und muss am Einsatzort unverrichteter Dinge wieder abziehen. Unschöne Folge für den Liegengebliebenen, der für den Feuerwehreinsatz überhaupt nichts konnte: Er sollte nach Meinung der Gemeinde die Kosten von mehreren hundert EURO tragen. Das muss er nicht, entschied das VG Gera. Nach dem Gesetz müssen im Rahmen von Feuerwehreinsätzen zwei Ebenen voneinander getrennt betrachtet werden.  Ob die Feuerwehr anhand der (un-)bekannten Faktenlage ausrücken muss, entscheidet sich mit Blick in die ungewisse Zukunft (es könnte ein Notfall bestehen). Die Kostenpflicht entscheidet sich aber rückblickend. Man muss also fragen, ob eine Gefahr tatsächlich vorgelegen hat. Ist das nicht der Fall und hat der Liegenbleiber über das bloße Liegenbleiben nichts veranlasst, muss er auch die...

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BaföG bei Auslandsaufenthalt

21.10.19 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Studenten mit BaföG-Anspruch, die derzeit im Ausland studieren bzw. einen kurzfristigen Aufenthalt planen, wird die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts freuen. Das Gericht kippte eine im Gesetz verankerte Mindesaufenthaltsdauer, wonach der Auslandsaufenthalt mindestens 6 Moanten betragen musste bzw. ein ganzes Semester. Die Richter stellten fest, dass die deutsche Regelung europarechtswidrig ist und nicht angewendet werden darf. Damit dürften alle Studenten zukünftig ihren Auslandsaufenthalt felxibler und vor allem kürzer gestalten können. BVerwG 5. Senat, Urteil vom 17.07.2019 – 5 C 8/18


Erfolglose Nachbarklage gegen Bauvorhaben

5.06.19 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Grundstückseigentümer fürchten häufig Beeinträchtigungen durch die genehmigte Nachbarbebauung und fechten erteilte Baugenehmigungean oder versuchen das Bauvorhaben zu verhindern. Doch in vielen Fällen greifen die Einwände nicht durch und die Nachbarklagen scheitern vor Gericht. So auch aktuell beiom VG Gießen.  Auch hier wandten sich die Nachbarn gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf der Nachparparzelle und führten u.a. eine Verschlechterung der Lichtverhältnisse und Einsichtnahmemöglichkeiten der Bewohner auf Ihr Grundstück an. Solange sich das Gebäude innerhalb der Festsetzungen eines Bebbauungsplanes bewege, muss jeder damit rechnen, das Bauherren auch die maximal möglichen Vorgaben ausschöpfen. Die Besonnung oder Belichtung des klägerischen Grundstücks über den gesamten Tagesverlauf gesehen werde in qualifizierter Weise nicht beeinträchtigt, noch ergebe sich eine unzumutbare Situation aus der Möglichkeiten der Einsichtnahme auf das klägerische Grundstück. Das Gebot der Rücksichtnahme vermittele in der Regel keinen Schutz vor Einsichtmöglichkeiten von benachbarten Häusern. Diese Entscheidung fügt sich nahtlos in die Rechtsprechungspraxis ein, wonach anerkannte Einwände angeführt werden, diese jedoch wie meistens nicht vorliegen. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 5. Juni 2019


Das Los darf entscheiden

17.04.19 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Eltern stehen für ihrer Kinder vor der Qual der Wahl, welche Kindergärten die Sprösslinge besuchen oder in welcher Schule sie eingeschult werden wollen. Häufig sind Eltern mit dem Angebot staatlicher Schulen nicht zugrieden und möchten auf das Spezialangebot von Schulen in freier Trägerschaft zurückgreifen. Da aber wie überall die Plätze in diesen Einrichtungen beschränkt sind, stellt sich die Frage, wie di Plätze zu vergeben sind.  Speziell für Berlin aber sicherlich übertragbar auf alle Bundesländer ohne besondere Regelungen zur Platzvergabe wurde entschieden, dass Plätze durch Los vergeben werden dürfen. An einer Schule mit besonderer Prägung gab es für die Einschulung in die 1. Klasse mehr Bewerber als Plätze. Also hatte das Losglück über die Aufnahme an dieser Schule zu entscheiden. Drei nicht vom Losglück getroffene Schulanfänger scheiterten zunächst vor den Verwaltungsgerichten und jetzt auch vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit ihren Klagen. Kernargument war, dass bereits Geschwisterkinder an der Schule lernten, man sie also vorrangig berücksichtigen muss.  Dieses Argument zog aber nicht. Die Losvergabe ist rechtens. Pressemitteilung des VerfGH Berlin Nr. 6/2019 v. 17.04.2019


Zulassungsentzug für Kfz im Dieselskandal

1.04.19 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Ein besonders Augenmerk sollten alle Autobesitzer auf die aktuelle Entscheidung des OVG Brandenburg werfen. Hartnäckigen Verweigerern des von den Herstellern angebotenen Software Updates droht nämlich die Stilllegung des Fahrzeugs. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Eilverfahren Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, wonach die auf Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gestützten und jeweils für sofort vollziehbar erklärten Untersagungen des Betriebs von Fahrzeugen mit nicht nachgerüstetem Dieselmotor rechtmäßig sind. Unerheblich sei das Interesse der Betroffenen am Erhalt der Beweislage, wonach sich das Software Update möglicherweise auf laufenden Zivilverfahren nachteilig auswirken könne. Hierfür gebe es aber das selbständige Bewiesverfahren, mit dem die Beweislage gesichert werden kann. zur Pressemitteilung des OVG Brandenburg  


Rechtsschutz bei einer Forderung von 0,03 EUR??

9.05.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Nein, meint das Verwaltungsgericht Neustadt, da es sich bei einem Betrag von 0,03 EUR um einen so wirtschaftlich geringen Wert handele, der die Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lasse. Das Verwaltungsgericht führt hierzu wie folgt aus: “Zwar gewährleiste das Grundgesetz effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Dennoch könne der Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen, namentlich von einem bestehenden Rechtsschutzbedürfnis, abhängig gemacht werden. Dies werde abgeleitet aus dem auch im Prozessrecht geltenden Gebot von Treu und Glauben, dem Verbot des Missbrauchs prozessualer Rechte sowie dem auch für die Gerichte geltenden Grundsatz der Effizienz staatlichen Handelns. Der Rechtsschutzsuchende dürfe daher das Gericht nicht für unnütze oder unlautere Zwecke in Anspruch nehmen. Nicht schutzwürdig sei insbesondere ein Interesse, das nach allgemeiner Anschauung als so gering anzusehen sei, dass es nicht die Inanspruchnahme der staatlichen Rechtsschutzeinrichtungen, nämlich der Gerichte, rechtfertige.”


Aktuelles zum Kindergeld

12.01.18 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Befinden sich Kinder in Berufsausbildung, besteht seitens der Eltern ein gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld. Die Anspruchsbesrechtigugn kann häufig probelamtisch sein, gerade wenn sich das Kind im Endstadium der Ausbildung befindet und die Prüfungsergebnisse da sind. In seiner aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung dahingehend präzisiert, dass die Bekanntgabe der Prüfugnsergebnisse dann dem Kindergeldanspruch nicht enteggensteht, wenn der Ausbildungsvertrag kraft Gesetzes noch länger dauert. Das vorzeitige Bekanntgeben der Prüfungsergebnis ändert an der Laufzeit des Vertrages nichts. Anders sieht es nur aus, wenn durch die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses tatsächlich die Ausbildung beendet wird. zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. September 2017 – III R 19/16