Höherer Kindesunterhalt ab 01.08.2015

29.07.15 - Rechtsanwältin Petra Rost

Düsseldorfer Tabelle 01.08.2015   Zum 01.08.2015 wird die “Düsseldorfer Tabelle” geändert, die Bedarfssätze unterhaltsberechtigten Kinder werden erhöht. Der Mindestunterhalt steigt in der ersten Altersstufe (bis 6 Jahre) um 11 EUR in der zweiten Altersstufe (bis 12 Jahre) um 12 EUR, in der dritten Altersstufe (bis Volljährigekeit) um 14 UR und ab Volljähgrigkeit um 16 EUR. Diese Erhöhung beruht auf dem am 22.07.2015 verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerliche Kinderfreibetrag für 2015 steigt von 4.368 EUR um 144 EUR auf auf 4.512 EUR. Dieser wird rückwirkend zum 01.01.2015 erhöht, die Unterhaltssätze steigen jedoch erst ab dem 01.08.2015. Auch das Kindergeld wird rückwirkend zum 01.01.2015 um jeweils 4 EUR erhöht, auf 188 (für das erste und zweite Kind), auf 194 EUR (für das dritte Kind) und auf 219 EUR (ab dem 4. Kind). Das Kindergeld ist in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen. Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist für das Jahr 2015 bei der Berechnung des Zahlbetrages jedoch von den bisherigen Beträgen (184, 190 und 215 EUR) auszugehen. Zum 01.01.2016 werden die Bedarfssätze...

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Tod des geschiedenen Ehegatten kann Auswirkung auf die Rente haben

30.06.15 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird grundsätzlich der Versorgungsausgleich durchgeführt, um die während der Ehezeit von den Eheleuten unterschiedlich erworbenen Rentenanwartschaften auszugleichen. Sofern ein Ehegatte im Rahmen des Versorgungsausgleiches höhere Anwartschaften abgegeben als erhalten hat und der andere Ehegatten nach der Scheidung verstirbt, kann der Ausgleichspflichtige gemäß §§ 37, 38 Versorgungsausgleichsgesetz bei seinem Versorgungsträger beantragen, dass die vorgenommene Kürzung wieder rückgängig gemacht wird. Diese Regelung gilt allerdings nur solange der geschiedene Ehegatte nicht mehr als 36 Monate Rente bezogen hat. Ferner gilt diese Regelung nur für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen im öffentlichen Dienst, nicht aber für private Renten, Betriebsrenten und für Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst (BGH, Beschluss vom 06.03.2013, Az: XII ZB 271/11).


Zur Rückgewähr von Schenkungen der Schwiegereltern nach Scheidung

14.04.15 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Der BGH hat sich in einer Entscheidung vom 03.12.2014 (Az: XII ZB 181/13) zum wiederholten Male mit der Rückgewähr von Schenkungen der Schwiegereltern an die Eheleute befasst. Die Eheleute wohnten zunächst mit im Haus des Vaters der Ehefrau. Dieser übertrug den Eheleute jeweils zur Hälfte das Miteigentum gegen Einräumung eines Wohnrechts. Nach der Scheidung nahm die Ehefrau den Ehemann aus abgetretenem Recht auf Übertragung seines hälftigen Miteigentumsanteils an sie in Anspruch.  Mit dem nunmehr ergangenen Urteil hat der BGH auf die geänderte Rechtsprechung hingewiesen und nochmals auf die unterschiedlichen Vermögenslagen zwischen ehebezogener Zuwendung und Schenkung der Schwiegereltern dargestellt. Während der Ehegatte den Vermögensgegenstand regelmäßig mit der Vorstellung zuwendet, der Vermögensgegenstand werde ihm letztendlich nicht verlorengehen, wissen die Schwiegereltern, dass sie mit der Zuwendung dauerhaft ihr Vermögen mindern.  Auf Schenkungen der Schwiegereltern finden daher die Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB Anwendung. Voraussetzung ist zunächst die Vorstellung der Schwiegereltern, die Ehe habe Bestand, weshalb die Schenkung dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommt. Weitere Voraussetzung für die Vertragsanpassung nach § 313 BGB ist, dass den Schwiegereltern das Festhalten an...

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Abschaffung des Rentnerprivilegs ist verfassungsgemäß!

11.02.15 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.12.2014 entschieden (Aktenzeichen: 1 BvR 1485/12 Quelle: juris Logo), dass die Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der zum 01.09.2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs verfassungsgemäß ist. In der gesetzlichen Rentenversicherung sowie für Beamte, Richter und Soldaten war bis zum 31.08.2009 geregelt, dass Kürzungen der Altersvorsorge des ausgleichspflichtigen Ehegatten aufgrund des Versorgungsausgleichs erst zu dem Zeitpunkt vollzogen wurden, in dem der durch den Versorgungsausgleich berechtigte Ehegatte seinerseits eine Rente bezog und dadurch von dem Versorgungsausgleich real profitierte. In der Zwischenzeit erhielt der ausgleichspflichtige Ehegatte weiterhin sein ungekürztes Ruhegehalt. Durch die Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurde das sogenannte Rentnerprivileg zum 01.09.2009 – ausgenommen für Übergangsfälle – abgeschafft. Nach Auffassung des mit einem konkreten Fall befassten BVerfG war die frühere Rechtslage, nach der die Kürzung der Versorgungsbezüge bei der ausgleichspflichtigen Person an den tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs bei der ausgleichsberechtigten Person gekoppelt wurde, verfassungsrechtlich zwar vertretbar, aber nicht geboten. Der ausgleichspflichtige Ehegatte erhält danach bei Eintritt in den Ruhestand grundsätzlich nur noch um den Versorgungsausgleich gekürzte Ruhestandsbezüge, und zwar unabhängig davon, ob der ausgleichsberechtigte Ehegatte seinerseits schon eine...

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Kinder haben Recht auf Vaterschafts-Auskunft bei Samenspende

29.01.15 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Kinder, die durch Samenspende gezeugt wurden, haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Das hat der Bundesgerichtshof am vergangenen Mittwoch entschieden. Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich. Der Auskunftsanspruch ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Eltern können diesen nur geltend machen, wenn dies der Information des Kindes dient. Auch müssen mögliche Auswirkungen auf das Privatleben des Samenspenders berücksichtigt werden. Dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung kommt nach Auffassung des BGH aber regelmäßig ein höheres Gewicht zu. Für Kinder aus Samenspenden kann die Information über den biologischen Vater für die Entfaltung der Persönlichkeit von elementarer Bedeutung sein. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen, nicht nur auf bestehende Verträge zwischen Spendern und Samenbanken. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland seit den 1970er Jahren etwa 100.000 mit Samenspende gezeugte Kinder. Zur Pressemitteilung des BGH vom 28.01.2015


Scheidungskosten weiterhin als außergewöhnliche Belastung steuermindernd!

18.12.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das FG Münster hat entschieden, dass Scheidungsprozesskosten auch nach der ab dem Jahr 2013 geltenden gesetzlichen Neuregelung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Die Klägerin und ihr Ehemann ließen sich im Jahr 2013 scheiden. Bereits im Vorfeld hatten die Eheleute eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, mit der die Klägerin den hälftigen Miteigentumsanteil am gemeinsamen Grundstück erwarb und sich zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages an ihren Ehemann zur Abgeltung aller Ansprüche verpflichtete. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin die Kosten des Scheidungsprozesses und der Scheidungsfolgenvereinbarung sowie die Ausgleichszahlung an ihren Ehemann als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt versagte den Abzug vollständig und wies auf die ab 2013 geltende Regelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG hin, nach der Prozesskosten und damit auch Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen seien. Das FG Münster hat der Klage teilweise stattgegeben. Nach Auffassung des Finanzgerichts sind die Gerichts- und Anwaltskosten des Scheidungsprozesses außergewöhnliche Belastungen. Die Kosten seien zwangsläufig entstanden, weil eine Ehe nur durch ein Gerichtsverfahren aufgelöst werden könne. Dem stehe die Neuregelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht entgegen, denn ohne...

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Neue Selbstbehalte beim Unterhalt ab 2015

4.12.14 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Wirkung zum 01.01.2015 die für Unterhaltspflichtige geltenden Selbstbehalte erhöht.  Der Selbstbehalt beim Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern wurde von 1.000,00 EUR um 80,00 EUR auf 1.080,00 EUR erhöht. Der bisherige Selbstbehalt unter Ehegatten steigt um 100,00 EUR auf 1.200,00 EUR. Der Kindesunterhalt wurde hingegen nicht angepasst, weshalb vermutlich in vielen Fällen ab dem 01.01.2015 geringere Unterhaltsansprüche bestehen. zur Pressemitteilung des OLG Düsseldorf und der aktuellen Tabelle


Exhumierung zur Vaterschaftsfeststellung zulässig

18.11.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Der BGH hat entschieden, dass zur Feststellung der Vaterschaft und der dafür erforderlichen DNA-Untersuchung grundsätzlich auch die Exhumierung eines Verstorbenen angeordnet werden kann. Die im Jahr 1944 geborene und in der früheren DDR aufgewachsene Antragstellerin begehrt die Feststellung, dass der 2011 verstorbene S. ihr Vater sei. Ihre Mutter habe ihr an ihrem 18. Geburtstag offenbart, dass sie mit S. in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt habe. Bei einem späteren Treffen mit S. sei dieser selbstverständlich davon ausgegangen, ihr Vater zu sein. Das Amtsgericht hat die Anträge der Antragstellerin, die Leiche von S. zu exhumieren, eine Gewebeprobe zu entnehmen und die Vaterschaft festzustellen, zurückgewiesen. Auf ihre Beschwerde hat das Oberlandesgericht die Exhumierung der Leiche zum Zwecke der Erstellung eines DNA-Abstammungsgutachtens angeordnet. Der eheliche Sohn von S. hat die Einwilligung in die Exhumierung und Gewebeprobenentnahme verweigert. Mit einem Zwischenbeschluss hat das Oberlandesgericht diese Weigerung für unberechtigt erklärt. Hiergegen wendet sich der Sohn des Verstorbenen mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde. Diese blieb jedoch vor dem BGH erfolglos. Das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen DNA-Untersuchung und einer...

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Keine Vaterschaftsanfechtung bei künstlicher Befruchtung mit Fremdsamenspende

16.07.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Entscheiden sich die Eheleute bewußt für die Zeugung eines Kindes durch künstliche Fremdsamenübertragung, ist die Vaterschaftsanfechtung ausgeschlossen. Der Ehemann hatte vor dem Amtsgericht die Vaterschaft angefochten, mit der Behauptung, er sei zeugungsunfähig und seine Frau habe ohne sein Wissen und seine Zustimmung übers Internet einen Samensprender gesucht und gefunden. Das Amtsgericht hat nach Einholung eines Abstammungsgutachtens festgestellt, dass er nicht der Vater sei. Auf die Beschwerde der Frau zum OLG Oldenburg wurde der Antrag des Mannes abgelehnt. Die Beweisaufnahme vor dem OLG durch Vernehmung des biologischen Vater als Zeugen, hatte ergeben, dass der Ehemann der Fremdbefruchtung zugestimmt hatte. Nach dem Fehlschlagen einer künstlichen Befruchtung haben die Eheleute über die Samenspende gesprochen und der Ehemann war einverstanden. Erst als die Frau schwanger war, sei ihm bewusst geworden, was es für ihn bedeute, dass das Kind nicht von ihm abstamme. Dies war rechtlich dann jedoch bedeutungslos. Auch ist unerheblich, dass die Eltern nicht eine Samenspende aus der Samenbank bezogen, weil dies für sie unbezahlbar war. Die Mutter fand den Samenspender und biologischen Vater im Internet. Der Austausch der Samen fand in einem Hotel...

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Rückforderung einer Zuwendung an den Lebensgefährten

10.06.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Der Kläger fordert vom Nachlasspfleger der inzwischen verstorbenen Beklagten, die Rückzahlung einer an sie, während der bestehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft  geleitstete Zuwendung. Der Kläger hatte der Beklagten 2007 einen Sparbrief auf ihren Namen ausgestellt. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft bestand seit 2003, die Trennung erfolgte 2008. Der BGH hatte zu entscheiden, ob es sich bei dem Sparbrief um eine Schenkung oder eine unbenannte Zuwendung handelte. Zugunsten des Klägers hat der X. Senat entschieden, es sei eine unbenannte Zuwendung und mit der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sei die Grundlage der Zuwendung weggefallen, weshalb dem Kläger ein Anspruch auf Rückzahlung gem. § 313 BGB (Störung der Gerschäftsgrundlage) zustehe.   BGH X ZR 135/11, Urt. v. 6. Mai 2014