
Ausgleichsanspruch nach Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaft
25.03.10 - Rechtsanwalt Thomas FickNach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung des anderen Partners (hier: Wohnhaus) mit geschaffen wurde, ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB in Betracht (im Anschluss an BGH in NJW 2008, 3277 und NJW 2008, 3282). Zur Bemessung der Höhe eines solchen Ausgleichsanspruchs führt das KG aus. KG Berlin Urt. v. 8.10.2009 – 8 U 196/07
Trennungsjahr und Versöhnungsversuch
25.03.10 - Rechtsanwalt Thomas FickEin Versöhnungsversuch ist bis zu einer Obergrenze von drei Monaten für den Lauf des Trennungsjahres unschädlich. Nach Ablauf von drei Monaten beginnt die Trennungszeit jedoch erneut. Ob das Zusammenleben für diese Zeit tatsächlich der Versöhnung dienen sollte, ist jedoch im Rahmen einer Beweisaufnahme nach entsprechendem Sachvortrag der Parteien zu klären. OLG Saarbrücken, Beschluss v. 14.9.2009 – 6 WF 98/09
Die Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung ist unwiderruflich
25.03.10 - Rechtsanwalt Thomas FickGemäß § 1355 Abs. 5 S. 2 BGB kann der geschiedene oder verwitwete Ehegatte seinen Geburtsnamen nach der Scheidung oder als Witwer wieder annehmen. Macht er von diesm Recht keinen Gebrauch, behält er seinen Ehenamen. Ein Widerruf der Annahme des Geburtsnamens ist jedoch nicht möglich. Eine solche ist einmalig nur eröffnet, um einen Begleitnamen, also einen Doppelnamen abzulegen. OLG Frankfurt a.M. Beschluss v. 28.8.2009 – 20 W 87/09
Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß gegen neuen Ehegatten
25.03.10 - Rechtsanwalt Thomas FickMacht ein wieder verheirateter Ehegatte Zugewinnausgleichsansprüche gegen den geschiedenen Ehegatten geltend (was drei Jahre ab dem Ende des Jahres in dem die Scheidung rechtskräftig wurde, noch möglich ist), hat er gegen den neuen Ehegatten Anspruch auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses. Gem. § 1360 a IV BGB besteht dieser Anspruch in jeder persönlichen Angelegenheit. Eine solche liegt in der Durchsetzung sowohl vermögens- als auch nicht vermögensrechtlicher Ansprüche. BGH, Beschluss v. 25.11.2009 – XII ZB 46/09
Bei Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaft besteht kein Ausgleichsanspruch für Kosten gemeinsamer Lebensführung
25.03.10 - Rechtsanwalt Thomas FickHaben die Partner einer nichtehelichen Lebensgeminschaft vereinbart, dass einer von ihnen für die Kosten der gemeinsamen Lebensführung ( beispielsweise der Miete für die gemeinsame Wohnung), aufzukommen hat, so entfällt ein späterer Gesamtschuldnerausgleich auch dann, wenn die vor der Trennnung der Parteien fällig gewordenen Zahlungsverpflichtungen erst nach der Trennung erfüllt worden sind. BGH Urt. v. 3.2.2010 – XII ZR 53/08
Kosten für private Krankenversicherung sind Mehrbedarf des Kindes
25.03.10 - Rechtsanwalt Thomas FickDie Kosten für die private KV eines Kindes sind nicht in den Unterhaltßätzen der Unterhaltstabelle enthalten und können als Mehrbedarf geltend gemacht werden, wenn daß Kind seit seiner Geburt und die Eltern während des Zusammenlebens privat krankenversichert waren. Weiterhin muß der in guten wirtschaftlichen Verhältnißen lebende unterhaltspflichtige Elternteil auch nach der Trennung privat versichert bleiben. Anderenfalls kann das Kind auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung verwiesen werden. OLG Koblenz Urt. v. 19.1.2010 – 11 UF 620/09
Kindergartenkosten sind in voller Höhe Mehrbedarf des Kindes
14.01.10 - Rechtsanwalt Thomas FickDer BGH gibt seine Rechtsprechung auf, wonach Kosten für den Besuch des Kindergartens oder vergleichbare Betreuungskosten in Höhe eines Betrage von 50 EUR im Monat in den Tabellenbeträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind. Diese sind nunmehr mit Ausnahme von Verpflegungskosten als Mehrbedarf neben dem Tabellenbetrag geltend zu machen. BGH, Urt. v. 26.11.2008 – XII ZR 65/07