“15 Überstunden sind mit drin. “- Ist die Klausel wirksam oder nicht?

Diese Klausel ist wirksam,so entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Hamm.Bei Abschluß des Arbeitsvertrages sei für den Arbeitnehmer erkennbar gewesen,dass mit dem vereinbarten Gehalt 15 Überstunden pro Monat anfallen können.Erst wenn mehr als 15 Überstunden entstehen,sollen diese über ein Zeitkonto erfasst werden und mit Arbeitszeitguthaben aus den Vormonaten verrechnet bzw. durch Freizeit abgegolten werden.

LArbG Hamm  vom 11.12.2019 , 6 Sa 912/19