Abberufung eines Geschäftsführers

Wird ein Gesellschafter-Geschäftsführer abberufen kann er gegen die Abberufung jederzeit einstweiligen Rechtsschutz beantragen,sofern Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund dargestellt werden können.Inhaltlich richtet sich der Anspruch auf Zugang zu den Geschäftsräumen,Einsicht in Unterlagen oder auf die Fortführung bestimmter Tätigkeiten.Es kann auch die Anmeldung zur Eintragung der Abberufung ins Handelsregiser untersagt werden.Ein Fremgeschäftsführer kann dagegen einstweiligen Rechtsschutz gegen seine Abberufung nur beantragen, wenn der Beschluss nichtig ist.

Fazit: Die Abberufung eines Geschäftsführers sollte auf jeden Fall gut vorbereitet werden.