Aktuelles zum Kindergeld

Befinden sich Kinder in Berufsausbildung, besteht seitens der Eltern ein gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld. Die Anspruchsbesrechtigugn kann häufig probelamtisch sein, gerade wenn sich das Kind im Endstadium der Ausbildung befindet und die Prüfungsergebnisse da sind.

In seiner aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung dahingehend präzisiert, dass die Bekanntgabe der Prüfugnsergebnisse dann dem Kindergeldanspruch nicht enteggensteht, wenn der Ausbildungsvertrag kraft Gesetzes noch länger dauert. Das vorzeitige Bekanntgeben der Prüfungsergebnis ändert an der Laufzeit des Vertrages nichts. Anders sieht es nur aus, wenn durch die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses tatsächlich die Ausbildung beendet wird.

zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. September 2017 – III R 19/16