Alkoholisierter Autofahrer wird zu hohem Schmerzensgeld für schwer verletzten Beifahrer verurteilt

Das LG Frankenthal hat mit Urteil vom 10.01.2020 Aktenzeichen: 4 O 494/15 ( Quelle: juris Logo) einen betrunkener Fahrer zu 400.000 Euro Schmerzensgeld für das Unfallopfer verurteilt. Dabei handelt es sich für die Verhältnisse in Deutschland um ein auffallend hohes Schmerzensgeld.

Der Kläger war als Beifahrer im Fahrzeug des betrunkenen Fahrers schwer verletzt (querschnittsgelähmt) worden. Dieser war gegen 4:00 Uhr nachts mit 1,1‰ Blutalkoholgehalt unterwegs, als er mit seinem Fahrzeug von der Straße abkam.

Nach Auffassung des Landgerichts war der Kläger – entgegen der Behauptung der beklagten Versicherung und nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens – angeschnallt. Ebenso wenig konnte nach Auffassung des Landgerichts nach der Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen nachgewiesen werden, dass der Beifahrer bei Antritt der Fahrt erkannt hatte, dass der Fahrer alkoholisiert war. Für das Landgericht habe zwar festgestanden, dass die Beteiligten sich zu Beginn des Abends zum gemeinsamen “Vorglühen” getroffen hätten. Es habe sich jedoch nicht aufklären lassen, ob die Beteiligten auch den weiteren Abend zusammen verbracht und Alkohol getrunken hätten. Nachdem der Kläger inzwischen auch psychisch erheblich unter den Unfallfolgen leide und in einem Pflegeheim leben müsse, sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro angemessen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. juris-Redaktion Quelle: Pressemitteilung des LG Frankenthal v. 06.02.2020