Altersdiskriminierungsverbot

Eine Stellenbeschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Diskriminierungsverbot,wenn ein “junger” Bewerber gesucht wird. Der 1958 geborene Jurist bewarb sich auf die Stelle. Er erhielt eine Ablehnung. Eingestellt wurde eine 33-jährige Juristin. Das Arbeitsgericht sprach dem Kläger einen Schadenersatz  in Höhe eines Monatsgehalts zu wegen Verstosses gegen § 7 AGG dem Benachteiligungsverbot wegen Alters.

Fazit: Achten Sie auf altersneutrale Ausschreibungstexte.

BAG 19.08.2010-8 AZR 530/09