Arbeitszeugnis mit Dankesformel?

Der Arbeitnehmer hat nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes keinen Anspruch auf eine Dankesformel und gute Wünsche zum Abschluß eines Zeugnisses. Zwar enden viele Zeugnisse, welche gute und sehr gute Leistungen bescheinigen mit einer solchen Dankesformel, eine gesetzliche Grundlage hierfür sah das BAG aber nicht.

BAG vom 11.12.12- 9 AZR 227/11

siehe Pressemitteilung  vom 11.12.12 des BAG

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2012&nr=16357&pos=4&anz=90&titel=Arbeitszeugnis_-_kein_Anspruch_des_Arbeitnehmers_auf_Dank_und_gute_W%FCnsche