
Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers?
Die 1961 in Rußland geborene Klägerin bewarb sich im Jahre 2006 auf eine vom Beklagten ausgeschriebene Stelle als Softwareentwicklerin. Die Beklagte teilte ihr nicht mit, ob ein anderer Bewerber eingestellt wurde und welche Kriterien für die Einstellung maßgeblich waren. Die Klägerin behauptet wegen Geschlecht, Alter und Herkunft benachteiligt zu sein. Das BAG legte in einer Entscheidung dem EuGH folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vor: Gebietet es das Gemeinschaftsrecht einem abgelehnten Stellenbewerber einen Auskunftsanspruch gegen das Unternehmen einzuräumen ob und welcher Bewerber eingestellt wurde?
BAG vom 20.05.2010-8AZR 287/08