Auszeit nutzen, um auch die unbequemen Dinge jetzt rechtlich sicher zu regeln

Vor den unbequemen Dingen des Lebens verschließt man gerne die Augen bzw. versucht sie vor sich herzuschieben. Gemeint ist hier nicht die jährliche Steuererklärung, sondern die allgemeine rechtliche Vorsorge für den Ernstfall.

Den bestehenden Ausnahmemodus sollte man als Chance begreifen, die Zeit nach der Krise zukunftssicher zu gestalten.

Stichwort: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Hätten Sie gewusst, dass im Notfall weder der Partner noch der Ehegatte rechtlich befugt sind, gesundheitliche Entscheidungen zu treffen? Wer seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann, bedarf der Hilfe eines Bevollmächtigten. Nur mit den entsprechenden Unterlagen stellen Sie sicher, dass Ihr Wille beachtet wird.

Stichwort: Unternehmensfortführung

Haben Sie sich Gedanken dahingehend gemacht, was mit Ihrem Unternehmen oder Ihrem Vermögen passiert, wenn Sie nicht mehr da sind oder nicht mehr können. Erbengemeinschaften sind der sichere Tod eines jeden Unternehmens. Klare Rechtsnachfolgen im Unternehmen oder vorübergehende Regelungen für die Zeit der Abwesenheit verhindern den Existenzverlust und tragen dazu bei, auch der sozialen Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern nachzukommen.

Stichwort: Erbfolge

Bestehende Testamente prüfen! Nichts ist schlimmer, als alte Testamente aus grauer Vorzeit ungeprüft in der Schulbade liegen zu lassen. Gibt es den namentlich begünstigte Ehegatten noch oder ist man geschieden und neu verheiratet? Sind weitere Kinder hinzugekommen, die man bislang nicht bedacht hat? Treffen Vermächtnisse noch zu oder haben Sie Ihr Barvermögen umgeschichtet und Vermögen veräußert. Letztwillige Verfügungen können leerlaufen, wenn sich die tatsächlichen Gegebenheiten geändert haben. Wir empfehlen jedem, seinen letzten Willen regelmäßig auf Aktualität zu prüfen und an rechtliche Neuerungen anzupassen.

Nichts ist so beständig wie die Veränderung.

 

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