BaföG bei Auslandsaufenthalt

Studenten mit BaföG-Anspruch, die derzeit im Ausland studieren bzw. einen kurzfristigen Aufenthalt planen, wird die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts freuen. Das Gericht kippte eine im Gesetz verankerte Mindesaufenthaltsdauer, wonach der Auslandsaufenthalt mindestens 6 Moanten betragen musste bzw. ein ganzes Semester. Die Richter stellten fest, dass die deutsche Regelung europarechtswidrig ist und nicht angewendet werden darf. Damit dürften alle Studenten zukünftig ihren Auslandsaufenthalt felxibler und vor allem kürzer gestalten können.

BVerwG 5. Senat, Urteil vom 17.07.2019 – 5 C 8/18