Bedenkenanmeldung führt zur Befreiung von der Mängelhaftung

Die richtige Bedenkenanmeldung im privaten Baurecht. Ein Problem das oftmal vorherrscht. Der Bauunternehmer sieht sich Mängelansprüchen wegen Verletzung von Prüf- und Hinweispflichten ausgesetzt.

Diesbezüglich stellte das Landgericht Bonn nochmals anschaulich die Grundsätze der Bedenkenanmeldung auf, die ein Bauunternehmer kennen sollte:

Die Mitteilung von Bedenken muss inhaltlich richtig sowie errschöpfend sein, damit der Auftraggeber klar ersieht, worum es sich handelt und er demgemäß in eine ordnungsgemäße Prüfung eintreten beziehungsweise diese veranlassen kann.Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Bedenken den Regeln der Technik entsprechen. Die Bedenken können wirksam gegenüber dem örtlich beauftragten Ingenieurbüro des Auftraggebers geltend gemacht werden.

LG Bonn, Urt.v.17.10.2018, 1 O 79/11.