Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg gekippt.

Das baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, ist unverhältnismäßig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof des Landes am 15.10.2020 entschieden und einem Eilantrag gegen das Verbot stattgegeben. Dieses ist daher bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.