
Beschäftigungssicherungsgesetz 2021
Das Gesetz soll im Januar 2021 in Kraft treten und massenhafte Entlassungen als Folge der Covid 19 Pandemie verhindern.Dazu soll vor allem die Fortsetzung der Kurzarbeit dienen.Die Zugangserleichterungen für die Kurzarbeit werden bis zum 31.12.2021 verlängert.Für Betriebe ,die mit der Kurzarbeit bis zum 31.12.20 begonnen haben wird die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert.Auch die Regel zur Erhöhung des KUG auf 70/77 % ab dem 4.Monat und auf 80/87 % ab dem 7.Monat, wird velängert.Wird die Zeit der Kurzarbeit für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden hierfür auch die hälftigen SV Beiträge zusätzlich erstattet.
Fazit: Betriebe sollten konsequent auf die innerbetriebliche Weiterbildung und neue Geschäftsmodelle setzen.