Beschränkung des Fahrverbots auf Fahrzeuge mit mehr als 100 PS

…so das AG Lüdinghausen.

Der Betroffene wurde wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 500,00 EUR sowie einem Monat Fahrverbot verurteilt. Das Fahrverbot wurde hierbei auf Fahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 100 PS beschränkt!! 

Eigentlich widerspricht dies dem § 25 Abs. 1 S. 1 StVG, welcher allein eine Beschränkung auf eine bestimmte Art von Fahrzeugen und gerade keine Beschränkung auf bestimmte Fahrzeuge der gleichen Art zulässt. 

Weshalb das Gericht zudem die Grenze hier gerade bei 100 PS zog, erschließt sich nicht. Das Urteil enthält keine Gründe.

Der Betroffene kann sich freuen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte kein Rechtsmittel ein. 

AG Lüdinghausen, Urteil vom 14.01.2013 – 19 OWi-89 Js 1648/12-197/12 -.

Den Text der Entscheidung finden Sie hier: http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2038.htm