Besserer Schutz vor Stalking!

Um Stalking-Opfer besser zu schützen, soll der § 238 StGB Nachstellung geändert werden.

Der 2007 eingeführte Stalking-Tatbestand setzte als sogenanntes “Erfolgsdelikt” bislang voraus, dass das Opfer dem Druck des Stalkers nachgab und tatsächlich sein Leben änderte, beispielsweise durch den Umzug in eine neue Wohnung.

Zukünftig wird die strafrechtliche Verurteilung der Nachstellung erleichtert. Stalking ist danach schon dann strafbar sein, wenn es die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigen kann. Eine tatsächliche Lebensveränderung ist für eine Verurteilung nicht mehr notwendig.

Zivilrechtlichen Schutz vor Nachstellungen gewährt das Gewaltschutzgesetz.