Betriebsrat durch Arbeitsgericht aufgelöst

Ein 13- köpfiger Betriebsrat wurde durch Beschluss des Arbeitsgerichtes Solingen vom 04.10.2019 aus dem Amt gehoben. Zur Überzeugung des Gerichtes hat der Betriebsrat seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt, indem er die Zusammenarbeit mit der Personalleitung verweigerte. Weiterin tätigte er unzutreffende Aussagen über die Arbeitgeberin gegenüber anderen Arbeitnehmern. Es wurden teilweise auch rechtsmißbräuchliche Verfahren gegenüber dem Arbeitgeber, einem Felgenhersteller, eingeleitet. Der Beschluß des Arbeitsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Erst mit der Rechtskraft des Beschlusses ist der Betriebsrat aufgelöst.

Fazit: Die vertrauensvolle Zusammenarbeit hat oberste Priorität.

ArbG Solingen vom 04.10.2019  1 BV 27/18