Blaue Karte EU

Seit dem 01.07.2012 können hochqualifizierte Ausländer aus Nicht EU-Staaten für bestimmte Berufe eine sog. Blaue Karte EU beantragen. Bei der Blauen Karte EU handelt ähnlich der aus den USA bekannten Greend Card um einen Aufenthaltserlaubnis, mit der man einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Entgegen der bislang geltenden Vorschriften wird die Blaue Karte EU unter erleichterten Voraussetzungen erteilt. 

Ein Staatsangehöriger aus einem Nicht EU-Mitgleidsstaat kann die Blaue Karte EU beantragen, wenn er

1.entweder einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss und

2. einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 44.800 EUR (3.733 EUR monatlich), in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte ) in Höhe von 34.944 EUR (2.912 EUR monatlich) hat. 

Von Vorteil ist, dass schon nach 21 Monaten eine Daueraufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn bestimmte Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden. Familienangehörige dürfen sofort einer Erwerbstätigkeit nachgehen und der Zuzug eines Ehegatten bedarf keiner weiteren Voraussetzungen.