
Neuerungen ab 01.01.2018 im Verkehrsrecht
10.01.18 - Rechtsanwalt Alexander HeinzHersteller müssen Winterreifen, die ab 01.01.2018 produziert werden, mit dem sogenannten Alpine-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) kennzeichnen. Das Qualitätssiegel zeigt an, dass diese Reifen besondere Anforderungen an Traktions-, Brems- und Beschleunigungsverhalten auf Schnee und Eis erfüllen. Für bis 31.12.2017 produzierte M+S Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis 30.09.2024. Ab 01.01.2018 müssen alle Fahrzeuge bei der Hauptuntersuchung beim TÜV die direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr bestehen. So sollen Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden können. Bisher waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 2006 von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit. Fahrradanhänger, die ab 01.01.2018 in den Handel kommen, benötigen ab einer Breite von 60 Zentimetern zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren an der Rückseite. Vorgeschrieben ist zudem eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt.
Rot ist nicht braun-gold
2.08.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykFriseure machen sich schadenersatzpflichtig, wenn sie trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht den von der Kundin gewünschten Farbton erzielen. Zu dieser Feststellung gelangte das Landgericht Köln. Die Mitteilung wäre wohl nicht ganz so spektakulär, wenn es sich nicht um ein interantional tätiges Model gehandelt hätte. Nach zwei Beratungsterminen in einem Kölner Friseursalon entschied sich das klagende Model zur Haarfärbung in dem Ton braun-gold. Zeitgleich sollte mehrere Haarteile gefärbt werden. Leider konnte man im Frisuersalon nicht den gewünschten Farbton erzielen. Trotz eines sich unmittelbar anschließenden Versuches am gleichen Tag und eines weiteren am Folgetag blieben die Haare rot. Darüber hinaus wurden die Haare dauerhaft geschädigt. Die Kundin verlangte nun von der Inhaberin des Friseursalons Ersatz sämtliche Schäden , die ihr wegen der misslungenen Haarfärbung entstanden sind und noch entstehen werden. Ihre Haare seien nämlich durch die gesamte Prozedur dauerhaft geschädigt und auch nicht mehr fähig, eine andere Farbe aufzunehmen. Als international tätiges Model seien ihr deswegen diverse Aufträge entgangen. Durch den Zustand ihres Haares sei sie auch seelisch sehr belastet, was zu einer stressbedingten Akne geführt habe. Die Forderung sei dem Grunde nach...
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Verbot von Kinderehen
11.07.17 - Rechtsanwältin Petra RostDer Bundesrat hat am 07.07.2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 01.06.2017 gebilligt. Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Damit sollen Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat geschützt. Danach gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung ist nicht erforderlich. Die bisherige Möglichkeit, dass 16-Jährige unter bestimmten Voraussetzungen heiraten können wird abgeschafft. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, erfolgt die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die neuen Regelungen schließen auch im Ausland geschlossene Ehen ein. Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht das Gesetz Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor. Quelle: Pressemitteilung des BR v. 07.07.2017
Erhöht Weihnachtsgeld das Elterngeld?
30.06.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDie konkrete Berechnung des Elterngeldes war häufig mit Unsicherheiten verbunden und führte in der instanzlichen Rechtsprechung zu unterschiedlichen Ergebnissen. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war immer der Begriff des durchschnittlichen Jahreseinkommens und welche einzelnen Lohnbestandteile hierin eingerechnet werden mussten. Gerade die jährlich gezahlten Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld beflammten die Diskussion. Die Berücksichtigung dieser Sonderzahlungen führte zu einem höheren Jahreseinkommen und folglich zu einem höheren Elterngeldanspruch. Das Bundessozialgericht hat die obige Frage nunmehr allerdings zu Lasten der Eltern entschieden. “Das Elterngeld bemisst sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Durchschnitt des laufenden, in der Regel monatlich zufließenden Lohns im Bemessungszeitraum. Üblicherweise sind damit die laufenden Löhne in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat des Kindes Grundlage der Berechnung. Nicht zu diesem laufenden Arbeitseinkommen gehören Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, welches im Bemessungszeitraum jeweils nur einmal gewährt wird. Sie zählen zu den für die Bemessung des Elterngeldes unmaßgeblichen, lohnsteuerlich als sonstige Bezüge behandelten Einnahmen. Eine Zuordnung zum laufenden Lohn folgt nicht daraus, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Teile des Gesamtjahreslohns zu berechnen sind. Auch dass sie in gleicher Höhe wie regelmäßiger Monatslohn gezahlt werden, begründet...
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Schluß mit Mogelpackungen
14.06.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykHersteller pflanzlicher Lebensmittel dürfen ab sofort Ihre Produkte nicht mehr missverständlich oder falsch deklarieren. Das hat heute der Eurpäische Gerictshof entschieden. Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht Milch, Rahm, Käse, Butter oder Joghurt heißen. Derartige Bezeichnungen sind ausschießlich den herkömmlichen tierischen Produkten vorbehalten. Nach Auffassung des EuGH können die vorgenannten Bezeichnungen nicht rechtmäßig verwendet werden, um ein rein pflanzliches Produkt zu bezeichnen. Die Verwendung klarstellender oder beschreibender Zusätze, wie die von TofuTown verwendeten, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produktes hinweisen, habe keine Auswirkungen auf dieses Verbot. Die Hersteller müssen nun für zutreffende Bezeichnungen sorgen.
Patientenverfügung sorgfältig formulieren
24.03.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykWie man zwei jüngeren Entscheidungen des Bundesgerichts zum Inhalt von Patientenverfüungen entnehmen kann, ist es gar nicht so einfach, seinen persönlichen Willen zu lebenserhaltenden bzw- lebensbeendenden medizinsichen Maßnahmen zu formulieren, wenngleich der Verfügende aus seiner Sicht seinen tatsächlichen Willen ausreichend niedergeschrieben hat. Oberflächlich formulierte sowie nicht hinreichend konkrete Patientenverfügungen bergen dann die nicht zu unterschätzende Gefahr, dass hinzugezogene Gerichte den dokumentierten Willen ablehnen und eine ganz eigene Interpretation zu den Behandlungswünschen unterstellen. Der schriftlich festgehaltene Behandlungswunsch wird dann häufig missachtet und unterlaufen. Auch wenn es tatsächlich so gemeint war, genügt nach Auffassung der Bundesrichter jedenfalls die pauschale Äußerung, “keine lebenserhaltenden Maßnahmen” zu wünschen für sich genommen nicht aus, um die geforderte hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung anzunehmen. Das Karlsruher Richter stellten in der jüngsten Entscheidung bestimmte Anforderungen an den Inhalt auf, die dem bisherigen Standpunkt Rechnung tragen sollen. Die erforderliche Konkretisierung setzt grundsätzlich die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen voraus. Ist die Patientenverfügung nicht derart präzise formuliert, kann es im Einzelfall genügen, auch bei einer weniger detaillierten Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend...
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Augen auf beim eBay Kauf
8.03.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykWer bei der Internetplattform eBay Waren kauft, sollte nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes unbedingt den gesamten Angebotstext durchlesen und sich nicht allein auf den neben dem Sofort-Kaufen-Button angegebenen Preis verlassen. Der Streit entbrandte am Kaufpreis eines nagelneuen E-Bike. Der Kläger wollte nur die neben der Sofort-Kaufen-Option stehenden 100,00 EUR bezahlen, der Verkäufer jedoch den im Angebotstext klar erkennbaren Betrag von 2.600,00 EUR. Der Beklagte bot auf eBay sein noch originalverpacktes E-Bike an. Er nutzte die Sofort-Kaufen Funktion und trug in das vorgesehene Feld aus Kostenerparnisgründen nur 100,00 EUR ein. Dazu schrieb er aber direkt in Großbuchstaben und Fettdruck “neu einmalig 2600 Euro” und “Beschreibung lesen!!”. Am Ende der Artikelbschreibung wies er auf die Umstände hin. Der Käufer wollte aber trotzdem nur 100,00 EUR plus Versandksoten zahlen und machte seine Forderung in dem anschließenden Mailwechsel deutlich. Die Bundesrichter entschieden zugunsten des Verkäufers. “Lückenhafte oder missverständliche Angebote sind zwar grundsätzlich mithilfe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay zu interpretieren. Rückt der Verkäufer erkennbar von diesen AGB ab, ist aber „das individuell Vereinbarte maßgeblich“. Das E-Bike gibt es also entweder für 2600 EUR –...
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Wir suchen eine(n) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin!
13.02.17 - Rechtsanwältin Petra RostRechtsanwalt/Rechtsanwältin gesucht! Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt. Wir sind eine dynamische Kanzlei in Mühlhausen mit sechs Rechtsanwälten und vorwiegend im Zivil- und Wirtschaftsrecht tätig. Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einem sehr guten Team. Wir erwarten Engagement, Zuverlässigkeit und die selbständige Bearbeitung von Mandaten. Wir legen großen Wert auf Spezialisierung und Weiterbildung. Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per E-Mail an p.rost@fhr-anwaelte.de oder per Post an FHR-Rechtsanwälte, Thälmannstraße 4, 99974 Mühlhausen. Bei telefonischen Anfragen wenden Sie sich bitte unter 03601-85123 an Rechtsanwältin Petra Rost.
Cannabis -Therapie für Schwerkranke wird erlaubt!
13.02.17 - Rechtsanwältin Petra RostSchwerkranke Patienten erhalten künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel, die aus Cannabis-Blüten und -Extrakten hergestellt sind. Der Bundesrat billigte am 10.02.2017 einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 19.01.2017. Danach dürfen die behandelnden Ärzte eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Die Entscheidung obliege dem Arzt, Betroffene müssten nicht “austherapiert” sein, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept haben. Krankenkassen dürften die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Auch in der Palliativversorgung könne Cannabis künftig helfen, das Leiden der Schwerkranken auf ihrem letzten Lebensweg zu lindern. Bisher habe Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingesetzt werden dürfen, etwa um Schmerzpatientinnen und Patienten zu helfen. Die nicht unerheblichen Kosten hätten diese in der Regel selbst tragen müssen. Der Vertrieb solle künftig durch Apotheken erfolgen. Eine staatliche Cannabis-Agentur solle Anbau und Vertrieb koordinieren und kontrollieren. Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabis-Arzneimittel zu erforschen, sei eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Sie dürfe Patientendaten aber nur anonymisiert erheben und analysieren.
Besserer Schutz vor Stalking!
10.02.17 - Rechtsanwältin Petra RostUm Stalking-Opfer besser zu schützen, soll der § 238 StGB Nachstellung geändert werden. Der 2007 eingeführte Stalking-Tatbestand setzte als sogenanntes “Erfolgsdelikt” bislang voraus, dass das Opfer dem Druck des Stalkers nachgab und tatsächlich sein Leben änderte, beispielsweise durch den Umzug in eine neue Wohnung. Zukünftig wird die strafrechtliche Verurteilung der Nachstellung erleichtert. Stalking ist danach schon dann strafbar sein, wenn es die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigen kann. Eine tatsächliche Lebensveränderung ist für eine Verurteilung nicht mehr notwendig. Zivilrechtlichen Schutz vor Nachstellungen gewährt das Gewaltschutzgesetz.