Sittenwidrige Lohnvereinbarung

5.03.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Arbeitet eine Haushaltshilfe sieben Stunden pro Tag im Haushalt bei einer Vergütung von 401,00 Euro pro Monat, so liegt darin eine sittenwidrige Vergütungsabrede. Fazit: Achtung bei Vergütungen je nach Branche unter 6 Euro! LArbG Rheinland-Pfalz 2 Sa615/07


Altersdiskriminierung

3.03.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Bietet ein Arbeitgeber im Rahmen eines Personalabbaus nur Arbeitnehmern, die unter 55 Jahre sind  einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung an, so liegt allein darin noch keine Altersdiskriminierung. Gerade älteren Arbeitnehmern soll der Verbleib im Arbeitsleben ermöglicht werden. Fazit: Nicht jede Altersregelung stellt eine unmittelbare Benachteiligung wegen Alters dar. Damit ging der jetzt 61- jährige Kläger leer aus. BAG vom 25.02.2010-6 AZR 911/08


Krankheitsbedingte Kündigung

26.02.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Ist ein Arbeitnehmer länger als 6 Monate arbeitsunfähig muß der Arbeitgeber vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung eine Wiedereingliederung versuchen. ArbG Hamburg Urteil vom 26.02.09-29 Ca 422/08


Unzureichende Sprachkenntnisse als Kündigungsgrund

8.02.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Ein Arbeitnehmer muß in der Lage sein, in deutscher Sprache abgefaßte Arbeitsanweisungen zu lesen.Vor Ausspruch der personenbedingten Kündigung hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf seine Kosten einen Deutschkurs bezahlt.Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer unstreitig auch zu weiteren Deutschkursen angehalten,die der Arbeitnehmer jedoch ablehnte. Fazit: Ausreichende Sprachkenntnisse sind wichtig. BAG vom 28.01.2010-2AZR 764/08


Hinweis auf Ausschlußfristen zwingend

25.01.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Der Arbeitgeber hat nach §2 des Nachweisgesetzes die Pflicht, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Verletzt der Arbeitgeber die Pflicht, indem er weder einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließt noch einen schriftlichen Nachweis erbringt, so darf er sich im Streitfalle auch nicht auf Ausschlußfristen berufen. Der Arbeigeber macht sich schadenersatzplichtig in Höhe der Vergütungansprüche. BAG vom  17.02.2002-NZA 2002,1096


Mobbing und Ausschlußfrist

20.01.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

In Mobbingfällen beginnt eine tarifliche Ausschlußfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung. BAG Urteil vom 16.05.07- 8AZR 709/06 Fazit: Der Nachweis des zielgerichteten,schikanösen Vorgehens ist oft schwierig. Der Betroffene sollte deshalb ein “Mobbing-Tagebuch” führen.


Gehaltsverzicht mit Besserungsschein

19.01.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Eine Gehaltsherabsetzung durch Änderungskündigung bei gleichem Arbeitsumfang ist bei den Arbeitsgerichten kaum durchsetzbar. Trotzdem muß das Unternehmen zu Erhaltung seiner Wettbewerbsfähigkeit Personalkosten senken. Hier bietet sich an einvernehmliche Vertragsänderungen über einen Gehaltsverzicht mit Besserungsschein herbeizuführen. Im Besserungsschein wird Zeit, Art und Umfang der Nachzahlung geregelt für den Fall der verbesserten Wirtschaftslage des Unternehmens.   


Kündigungsschutz bei Pflegezeit

15.01.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Seit dem 01.07.2008 ist das Pflegezeitgesetz in Kraft.Der Arbeitnehmer kann in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern verlangen,daß ihm Zeit gewährt wird zur Pflege naher Angehöriger.Nach §5 des Pflegezeitgesetzes darf der Arbeitgeber von der Ankündigung der Inanspruchnahme bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nicht kündigen.Die Dauer der Pflegezeit beträgt pro Angehörigen längstens 6  Monate.Das Arbeitsgericht Stuttgart hat kürzlich entschieden,daß die Pflegezeit pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen nur einmal unterbrochen weden kann. ArbG Stuttgart vom 24.09.09-12 Ca 1792/09 Fazit:   Bislang ist die Materie noch wenig bekannt.Mit Blick auf die demografische Entwicklung wird die Verhandlung über eine Pflegezeit jedoch häufiger zum Thema.


Private Nutzung des Internets/E-Mail Verkehrs

11.01.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Ist die private Nutzung des Internets vetraglich verboten,handelt es sich bei jedem Verstoß um eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers.Der Mißbrauch des Verbotes rechtfertigt jedoch regelmäßig keine sofortige ordentliche oder außerordentliche