
Nutzung des Handys am Steuer auch als Navigationshilfe verboten!
5.03.15 - Rechtsanwältin Petra Rost Das OLG Hamm hat am 15.01.2015 (Az: 1 RBs 232/14 zitiert nach juris) entschieden, dass ein Smartphone während des Autofahrens nicht als Navigationshilfe oder zur Internetabfrage genutzt werden darf. Der Betroffene befuhr im Dezember 2013 eine Bundesautobahn. Dabei hielt er sein Mobiltelefon, ein sog. “Smartphone”, für mehrere Sekunden in der Hand und nutzte dessen Funktionen. Gegenüber den ihn kontrollierenden Polizeibeamten gab er an, nicht telefoniert, sondern nur auf das Gerät “geguckt” zu haben. Er habe eine Werkstatt gesucht, nachdem die Motorkontrollleuchte aufleuchtete.Wegen dieser Tat verurteilte ihn das AG Castrop-Rauxel am 01.10.2014 wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer zu einer Geldbuße von 40 Euro. Das OLG Hamm hat den Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts zuzulassen, verworfen. Das Oberlandesgericht ist der obergerichtlichen Rechtsprechung gefolgt, nach der auch die Nutzung der Navigationsfunktion des Mobiltelefons unter § 23 Abs. 1a StVO fällt. Nach § 23 Abs. 1a StVO dürfe ein Fahrzeugführer ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnehmen oder halten muss. Das sei nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und wenn bei...
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Absicherung der Unfallstelle
1.02.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseEine Unfallstelle sollte umgehend mit dem Warndreieck gekennzeichnet werden. Das ist wohl jedem Autofahrer bekannt. Aber gilt dieser Grundsatz auch, wenn die Unfallstelle von weitem gut sichtbar ist? Im dem vom OLG Hamm zu entscheidenden Fall hatte eine Frau hinter einer Unfallstelle angehalten und weder die Warnblinkanlage eingeschaltet noch das Warndreieck aufgestellt. Ein Lkw fuhr auf den stehenden Pkw auf. Die Versicherung des Lkw wollte nur 75 % des Schadens regulieren, da sie ein Mitverschulden der Autofahrerin annahm, weil diese gegen § 15 StVO verstoßen habe, als sie das stehende Fahrzeug nicht durch Warnzeichen absicherte. Das OLG Hamm entschied jedoch, dass eine solche Absicherung nicht notwendig ist, wenn das Fahrzeug rechtzeitig als stehendes Hindernis zu erkennen ist. Die Versicherung des auffahrenden Lkw musste in voller Höhe den Schaden regulieren. Das Urteil des OLG Hamm können Sie hier nachlesen.
Unfallgeschädigter muss nicht auf Restwertangebot der Versicherung warten
11.01.15 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDer Geschädigte eines Verkehrsunfalls muss der Versicherung des Schädigers vor Veräußerung des Unfallautos keine Gelegenheit geben, ein höheres Restwertangebot zu unterbreiten. Allerdings kann der Versicherer erfolgreich einwenden, dass auf dem örtlichen Markt ein höherer Restwert hätte erzielt werden können. Das Landgericht Köln bestätigt mit seinem Urteil vom 08.10.2014, Az. 13 S 31/14, die bisherige Rechtsprechung des BGH. Fazit: Vor Veräußerung des Unfallwagens muss der Geschädigte darauf achten, dass der von ihm eingeschaltete Kfz-Sachverständige den Restwert auf dem regionalen allgemeinen Markt ermittelt hat.
Überholvorgang muss vor Verbotsschild beendet sein – oder abgebrochen werden!
6.11.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese„Die Vorschriftzeichen 276 ‚Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art‘ und 277 ‚Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t‘ der Straßenverkehrsordnung verbieten nicht nur den Beginn, sondern grundsätzlich auch die Fortsetzung und die Beendigung eines bereits zuvor begonnenen Überholvorgangs innerhalb der Überholverbotszone.“ Dies entschied aktuell das OLG Hamm. Ein Lkw-Fahrer hatte seinen Überholvorgang vor Beginn der Überholverbotszone begonnen und danach mangels ausreichender Lücke zwischen den überholten Fahrzeugen nicht mehr vor dem Verbotsschild nach rechts einscheren können. Hierfür erhielt er ein Bußgeld. Das Gericht führte aus, dass selbst ein Fahrer, der sich bei Beginn der Überholverbotszone mit seinem Fahrzeug bereits schräg vor dem zu überholenden Fahrzeug befinde, zu diesem aber noch keinen hinreichenden Sicherheitsabstand gewonnen habe, so dass er vor dem überholten Fahrzeug einscheren könne, das Überholmanöver ebenfalls abbrechen muss. Er müsse sein Fahrzeug gegebenenfalls verlangsamen und sich zurückfallen lassen. Ob dies tatsächlich gefahrlos möglich ist, hatte das Gericht hier nicht zu entscheiden. Die Pressemitteilung des OLG Hamm finden Sie hier zum Nachlesen: Beschluss des OLG Hamm vom 07.10.2014 zu Az. 1 RBs 162/14
Start-Stopp-Funktion – Telefonieren kann erlaubt sein!
28.10.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDas Mobiltelefon darf benutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge der Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Das OLG Hamm wies in seiner kürzlich ergangenen Entscheidung darauf hin, dass es keinen Unterschied mache, ob das Fahrzeug manuell per Zündung oder automatisch abgeschaltet worden sei. Der Betroffene hatte sich damit erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid gewehrt. OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2014 – 1 RBs 1/14 –
Was passiert bei „falschem Blinken“?
2.10.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseDas Oberlandesgericht Dresden (OLG) hatte kürzlich den folgenden Fall zu entscheiden: Der Autofahrer auf einer Vorfahrtsstraße blinkte rechts, fuhr dann jedoch, ohne seine Geschwindigkeit zu verringern, geradeaus weiter. Eine Autofahrerin wartete rechts in einer untergeordneten Straße. Sie beabsichtigte, nach links auf die Hauptstraße einzubiegen. Als sie sah, dass der aus ihrer Sicht von links kommende, vorfahrtberechtigte Pkw rechts blinkte, fuhr sie in die Hauptstraße ein. Dort kam es zur Kollision beider Fahrzeuge. Das OLG Dresden führte nun in seiner Entscheidung vom 20.08.2014 aus, dass die Autofahrerin nicht auf das Blinken des bevorrechtigten Pkw hätte vertrauen dürfen und urteilte eine Haftungsquote von 70:30 zugunsten des Blinkenden aus. Allein aufgrund des Setzens eines Blinkers ergibt sich nach Auffassung der Richter noch kein Vertrauenstatbestand in ein tatsächliches Abbiegen. Vielmehr müssen weitere Anzeichen, wie eine deutliche Verlangsamung des Fahrzeugs oder eine Orientierung im Sinne eines Abbiegevorgangs vorliegen. Wenn dies nicht der Fall ist, überwiegt grundsätzlich die Haftung des Wartepflichtigen. Es trägt nach ständiger Rechtsprechung des OLG Dresden bei einem Aufeinandertreffen von Vorfahrtverstoß (§ 8 StVO) einerseits und missverständlichem Verhalten (§ 1 Abs. 2 StVO)...
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Beifahrer müssen nicht auf Verkehrsschilder achten
14.09.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseDas OLG Hamm hat entschieden, dass bei einem Fahrerwechsel der bisherige Mitfahrer nicht dazu verpflichtet ist, sich über ein angeordnetes Überholverbot zu erkundigen. Im dortigen Fall war der Betroffene mit Ehefrau und Kind unterwegs, wobei seine Frau das Fahrzeug steuerte. Als das Kind unruhig wurde, tauschte das Ehepaar die Plätze und der Mann fuhr weiter. Er überholte in der Folge einen Pkw. Dass für den Straßenabschnitt ein Überholverbot angeordnet war, hatte er nicht bemerkt. An diesem Schild war die Familie bereits vorbeigefahren, als noch die Frau den Wagen lenkte. Das Amtsgericht war der Auffassung, der Mann hätte sich nach dem Überholverbot erkundigen müssen. Weil er dies jedoch nicht tat, sei ihm fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen. Das OLG Hamm sieht den Fall anders. Denn als Beifahrer sei der Mann kein Verkehrsteilnehmer gewesen, also auch nicht zur gleichen Aufmerksamkeit wie der Fahrer verpflichtet. Nach dem Fahrerwechsel habe er das Schild nicht mehr wahrnehmen können. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, nach welcher er seine Frau hätte befragen müssen. Dies wäre nach Ansicht der Richter auch nicht zielführend. Schließlich gibt es keine Gewähr für die...
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Vorfahrtmissachtender Radfahrer vs. Geisterfahrer: Wer haftet?
31.07.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseEine ältere Frau aus Ochtrup befuhr mit ihrem Fahrrad einen Radweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung. An einer Kreuzung kam ein 14-jähriger Radler aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf den Radweg „geschossen“ und stieß mit der Radfahrerin zusammen. Durch den Sturz verletzte sich die „Geisterradlerin“ schwer. Sie verlangte daraufhin vom Vorfahrtmissachter Schadenersatz und Schmerzensgeld. Schließlich sei damit zu rechnen, dass Radfahrer auf den Radweg auch in falscher Richtung unterwegs sind. Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 06.06.2014, dass die Radfahrerin 2/3 des ihr entstandenen Schadens ersetzt verlangen, da der Jugendliche gegen § 10 Satz 1 StVO verstoßen hat. Jedoch trifft die Radlerin ein Mitverschulden von 1/3, da sie entgegen der Fahrtrichtung fuhr. OLG Hamm, Urteil v. 06.06.2014, Az.: 26 U 60/13 Pressemitteilung des OLG Hamm
Dauer der Nutzungsausfallentschädigung
30.07.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzKann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls die Kosten der Ersatzbeschaffung nicht vorfinanzieren und wurde die gegnerische Haftpflichtversicherung auf diesen Umstand frühzeitig hingewiesen, besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die tatsächliche Dauer des Nutzungsausfalls. Auf eine etwaige Schätzung der Wiederbeschaffungsdauer durch einen Sachverständigen kommt es mithin nicht an. LG Saarbrücken, Urteil vom 14.02.2014 – 13 S 189/13 –
Wie hoch dürfen Abschleppkosten für Falschparker ausfallen?
20.07.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseDiese Frage hatte der Bundesgerichtshof (BGH) am 04.07.2014 zu entscheiden. Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf einem Privatparkplatz vor dem Fitnessstudio abgestellt. Von dort wurde es im Auftrag des Fitnessstudios entfernt. Das Abschleppunternehmen verlangte vom Kläger 250,00 EUR für die Mitteilung, an welchen Ort das Fahrzeug verbracht wurde. Der BGH hat diesen Betrag als zu hoch erachtet. Nur die durch den eigentlichen Abschleppvorgang entstandenen Kosten sind vom Falschparker zu übernehmen. Dies sind etwa Kosten, welche im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstehen, also z.B. um den Halter ausfindig zu machen, ein geeignetes Abschleppfahrzeug anzufordern, das Fahrzeugs auf Sicherung gegen unbefugtes Benutzen zu prüfen, dessen Besichtigung von Inneren und Außen und die Protokollierung etwa vorhandener Schäden. Nicht zu erstatten sind vom Falschparker die Kosten für die Bearbeitung und außergerichtliche Abwicklung des Schadensersatzanspruchs des Besitzers, weil sie nicht unmittelbar der Beseitigung der Störung dienen. Auch Kosten für die Überwachung der Parkflächen im Hinblick auf unberechtigtes Parken muss der Falschparker nicht ersetzen, denn ihnen fehlt der Bezug zu dem konkreten Parkverstoß. Die für das Abschleppen des Autos verlangten Kosten müssen sich nach...
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