
Mozzarella und Nordseekrabbensalat im Handgepäck
13.12.17 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornFluggäste dürfen keinen Mozzarella und Nordseekrabbensalat im Handgepäck mitführen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg. Was war geschehen? Ein Fluggast war verärgert, dass er seine 272 g Büffelmozzarella, 155 g Nordseekrabbensalat und 140 g “Flensburger Fördetopf” nicht im Handgepäck mitführen durfte. Die Bundespolizei hatte dem Kläger untersagt, die genannten Lebensmittel im Handgepäck zu transportieren. Zu Recht, hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Fluggast ging gegen das Urteil in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt. Die genannten Lebensmittel durften im Handgepäck nicht mitgeführt werden. “Es handelt sich nach dem in Deutschland unmittelbar geltenden europäischen Verordnungsrecht über die Kontrolle des Handgepäcks bei den Lebensmitteln um Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen.Derartige Mischungen dürfen allenfalls in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Millilitern in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter befördert werden. Diese Vorgaben, welche einer hinreichenden Bestimmung genügen, hat der Kläger jedoch nicht eingehalten. Die Revision wurde nicht zugelassen. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2017 – OVG 6 B 70.15
Auch Bewährungsstrafen können zum Verlust des Beamtenstatus führen
23.10.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykBeamte sind unkündbar. Das für Beamte geltend Recht sieht jedoch vor, dass diese aus dem Dienstverhältnis zwingend zu entfernen sind, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten verurteilt werden. Der Rauswurf kann wie die jüngste Entscheidung des OVG Weimar zeigt auch bei milderen Bestrafungen drohen, wenn die Schwere der außerdienstlichen Verfehlung eines besonderes Gewischt hat. Der Beamte wurde wegen der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Schriften in zwei tatmehrheitlichen Fällen, hierbei in einem Fall in 63 und in einem weiteren Fall in sieben tateinheitlichen Fällen, in Tatmehrheit mit Besitz kinderpornographischer Schriften in vier tatmehrheitlichen Fällen, hierbei in zwei Fällen jeweils in fünf tateinheitlichen Fällen, in einem Fall in sechs tateinheitlichen Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ihm wurde aufgegeben, binnen zwölf Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung einen Betrag in Höhe von 3.000,00 EUR an den Deutschen Kinderschutzbund zu zahlen. Die Richter werteten diese Verhalten als besonders verwerflich, so dass das Vertrauen in das Ansehen des Beamtentums in einem besonderen Maße beeinträchtigt ist. zur Entscheidung des Thüringer OVG vom...
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Kein Anschluss unter diese Nummer
12.05.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDas Informationsfreiheitsgesetz soll die Transparenz der Behörden fördern. Besonders interessant scheinen hier für einige Bürger die internen Telefonlisten zu sein, in denen diue Durchwahlen der Mitarbeiter gespeichert sind. Mit einem solchen Antrag musste sich das Bundesverwaltungsgericht befassen, weil die Jobcenter den Kunden gegenüber relativ kontaktunfreudig sind. Da Angebot fast aller Jobcenter zur telefonischen Kontaktaufnahme beschränkt sich im wesentlichen auf eine Servicehotlien, die aber erfahrungsgemäß nicht immer dem Anliegen des Anrufers Rechnung trägt. Die Leipziger Richter bestätigten die Auffassung der Vorinstanz, das man Jobcenter nicht zwingen kann, die Telefonnumern der Mitarbeiter preis zu geben. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Geschützt wird u.a. die Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen. Dabei geht es um die Erfüllung der einer staatlichen Einrichtung jeweils zugewiesenen Aufgaben, die ihrerseits von geordneten verwaltungsinternen Abläufen abhängt. Wer ständig von seinen Kunden angerufen wird, kann halt keine Bescheide erlassen. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.10.2016 – 7 C 20/15
Essig und Salz
10.05.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykNach wohl einhelliger Auffassung der Verwaltungsbehörden und Landwirtschaftskammern darf niemand zur Unkrautvernichtung das als Haushaltsmittel altbewährte Essig-Salz-Gemisch einsetzen. Wer das in der Vergangenheit dennoch tat und erwischt wurde, musste mit Bußgeldern oder amtlichen Verboten rechnen. Eine offenbare Missinterpretation des Pflanzenschutzgesetzes. So zumindest die Feststellung des Oberlandesgerichts Oldenburg in einem aktuellen Urteil. Gesetzlich verboten ist nämlich nur der Einsatz nicht behördlich zugelassener Substanzen oder Gemische, die objektiv und allein der Unkrautvernichtung dienen. Das ist aber bei Essig und Salz – was wenig überraschend ist – nicht der Fall. (Haushalts-)Essig und (Koch-)Salz sind Lebensmittel. Allzu aufmerksamen aber stets aus der Anonymität heraus agierenden Nachbarn dürfte damit wohl für die Zukunft ein wenig Schreibarbeit erspart bleiben 😉 zur Pressemitteilung des OLG Oldenburg
MPU erst ab 1,6 o/oo
7.04.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDie Leipziger Verwaltungsrichter haben am 6. April 2016 in gleich zwei Verfahren entschieden, dass sich die bislang von vielen Fahrerlaubnisbehörden geübte Handhabung der Neuerteilung nach vorherigem Entzug der Fahrerlaubnis wieder streng am Gesetzeswortlaut orientieren muss. Damit greift das Gericht in die Praxis ein, dass viele Fahrerlaubnisbehörden nach jedem alkoholbedingten Entzug der Fahrerlaubnis in einem Strafverfahren nahezu gebetsmühlenartig die MPU forderten, egal welcher BAK bei dem Strafverfahren eine Rolle spielte. Dass das schon nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschrift nicht geht, bedurfte vorliegend der gerichtlichne Klarstellung in letzter Instanz. Nach dem nicht misszuverstehenden Wortlaut, darf die MPU erst bei einem alkoholbedingten Entzug ab 1,6% angeordnet werden, wohlgemerkt bei dem ersten Fall. Die strafrechtliche Verurteilung oder das Straßmaß spielen regelmäßig keine Rolle. Nur wenn die Behörde zusätzlich konkrete Umstände benennt bspw. gravierende alkoholvbedingte Fahrfehler darf sie die Neuerteilung von einer MPU und weniger als einer BAK von 1,6 fordern. zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Az.: 3 C 24.15 und 3 C 13.16
Auch für Beamte gilt: Augen auf beim Tanken
3.02.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykGern unterschätzt, selbst Beamte haften dem Dienshterrn gegenüber für von ihnen verursachte Schäden. Zwar beschränkt sich die (interne) Haftung auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, jedoch sollte die Haftungsträchtigkeit auch bei alltäglichen Dingen nicht unterschätzt werden. Betankt ein Beamter versehentlich das Dienstfahrzeug mit Benzin anstatt mit Diesel, liegt hierin grobe Fahrlässigkeit. Der Dienstherr ist im Rahmen der Fürsorgepflicht auch nicht gehalten, zur Verhinderung von Verwechselungen Tankadapter zu installieren. Die Vorinstanz wollte dem Beamten noch eine anteilige Schadenskürzung durch ein Mitverschulden des Diensherrn zugute kommen lassen. Solche zusätzlichen Priviligierungen sieht das Gesetz nicht vor, entschieden die Leipziger Richter, denn dem Beamten komme bereits der eingeschränkte Verschuldensmaßstab zugute. Letztlich hielten die Bundesrichter dem Beamten vor, dass er beim Betanken ganz naheliegende und jedermann einleuchtende Aspekte nicht beachtete. Was im Privaten gilt, kann im Rahmen der Diensttätigkeit nicht anders zu werten sein. Den Schaden von 4.500 EUR muss der Beamte nun zahlen. Auf dem Schaden bleibt er aber nicht voll sitzen, denn der Beifahrer, der die Rechnung bezahlte, haftet mit. zur Pressemitteilung des Bundsverwaltungsgerichts – Urteil vom 2. Februar 2017 2 C...
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Ungenehmigte Nebentätigkeit eines Beamten
12.01.17 - Rechtsanwalt Thomas FickDas Verwaltungsgericht Trier hatte sich unlängst mit den Rechtsfolgen einer ungenehmigten Nebentätigkeit eines Beamten zu befassen .Der Arbeitgeber wollte eine Entfernung aus dem Dienst erreichen .Das Gericht sah zwar ein schweres Dienstvergehen,hielt eine Entlassung jedoch für überzogen .Um dem Beamten den Unrechtsgehalt seiner Verfehlung vor Augen zu führen, reiche es aus ihm sein Gehalt für 12 Monate um 10% zu kürzen. Fazit. Der Beamte hatte Glück, weil er strafrechtlich eine weiße Weste vorzuweisen hatte. VG Trier vom 22.10.2016 § K 3700/16
Kurioses zum Jahresanfang
2.01.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDas Jahr beginnt mit kuriosen Entscheidungen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellte gleich zu Beginn des Jahres klar, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht zwar den Schutz des Namens gewährleiste, hieraus jedoch kein Anspruch auf die Wiedergabe des Namens in Groß- und Kleinbuchstaben in einem Reisepass zählt. Der Name im Reisepass wird ausschließlich in Großbuchstaben wiedergegeben. Das störte anscheinend den Kläger des anhängigen Verfahrens, der seinen Namen genauso wie in der Geburtsurkunde angegeben, am liebtsen in Groß- und Kleinbuchstaben gesehen hätte. Durch die Beschränkung auf Großbuchstaben bei der Eintragung des Namens im Pass wird aber nach Meinung der Leipziger Richter dem Passinhaber weder das Recht zur Führung seines Namens bestritten noch führt diese Schreibweise zu einer Diskriminierung, Verunglimpfung oder sonst menschenunwürdigen Behandlung. zum Volltext, Urteil vom 01.12.2016 – 6 B 32.16
Kommune haftet für fehlende Kita-Plätze
9.12.16 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDer Bundesgerichtshof hat in drei Entscheidungen vom 20. Oktober 2016 Klarheit zu der Frage geschaffen, ob Eltern, die Ihr Kind rechtzeitig für einen Betreuungsplatz in einer Kita anmelden, bei verspäteter Aufnahme ein Schadensersatzanspruch wegen Verdienstausfalls zustehen kann. Die abweichenden Entscheidungen LG Leipzig und das OLG Dresden wurden revidiert, wobei die Vorinstanzen die nicht plausible auffassung vertraten, dass nur die Ansprüche des Kindes verletzt seien, dass aber keinen Verdienstausfallschaden erleiden könne. Da nur das Kind einen Anspruch auf den Kita-Platz habe, trügen allein die Eltern das Risiko der Betreuung. So einfach ist es nicht, urteilten die Bundesrichter und greifen den Eltern bei der Beweistführung unterstützend zur Seite. “Der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe verletzt seine Amtspflicht, wenn er einem gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII (in der ab dem 1. August 2013 geltenden Fassung) Inspruchsberechtigten Kind trotz rechtzeitiger Anmeldungdes Bedarfs keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellt. Für das Verschulden des Amtsträgers kommt dem Geschädigten ein Beweis des ersten Anscheins zugute. Die mit dem Anspruch des Kindes korrespondierende Amtspflicht bezweckt auch den Schutz der Interessen der personensorgeberechtigten Eltern. In den Schutzbereich der...
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Umkleiden ist Arbeitszeit
7.11.16 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDie Zeit, die Polizisten für das Umkleiden vor Schichtbeginn und nach Schichtende benötigen , ist Dienstzeit. Nach Auffassung des OVG Münster haben die klagenden Polizeivollzugsbeamten bei einer derartigen Verfahrensweise über die geschuldete Arbeitszeit hinaus Dienst geleistet, soweit sie die persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenstände vor Schichtbeginn an- bzw. nach Schichtende abgelegt haben. Ob sich aus der zusätzlich abgeleisteten Arbeitszeit Ausgleichs- oder Vergütungsansprüche ergeben, wird in einem weiteren Verfahren zu prüfen sein. Die Entscheidung dürfte jedenfalls für alle Beamten auch in anderen Bundesländern interessant sein, da die tragenden Grundsätze übettragabr sind. zur Pressemitteilung