Coronakrise und GmbH Geschäftsführer

Durch die aktuelle Krise geraten viele bislang völlig seriös und vernünftig geführte GmbH`s in finanzielle Schwierigkeiten.Die strenge 3 Wochenfrist zur Insolvenzantragstellung für den Geschäftsführer wurde mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona Pandemie vom 27.03.2020 bis zum 30.09.2020 ausgesetzt.Dies gilt aber nicht,wenn der Insolvenzgrund nichts mit der Coronakrise zu tun hat.Trotzdem ist erst einmal eine Erleichterung für GmbH Geschäftsführer geschaffen.Der Gesetzgeber hat auch vereinfachte Gesellschafterbeschlüsse zugelassen.Abweichend von § 48 GmbHG können Beschlüsse der Gesellschafter in Textform  oder durch schriftliche Abgabe der Stimmen auch ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter gefasst werden.

Fazit: Hoffentlich gelingt vielen der Gang durch die Krise. Nehmen sie sich Zeit zum Querdenken und gehen sie neue Wege.