Darf der Vermieter Rauchmelder selber einbauen?

Der Vermieter einer Wohnung forderte dien Mieterzur Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern auf. Der Vermieter ist der Meinung, ihm sei persönlich Zutritt zum Haus zum Zweck des Einbaus der Rauchwarnmelder zu gewähren. Der Mieter ist hingegen der Ansicht, dass der Vermieter den Einbau der Rauchmelder auf eigene Kosten durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen müsse. Aufgrund eines anhaltenden Konflikts zwischen den Mietparteien sei es dem Mieter auch nicht zumutbar, dass der Vermieter die Wohnung betrete.

Das Amtsgericht München (Urt.v.30.08.2018, Az. 432 C 6439/18) g verurteilte den Mieter in dem von ihnen bewohnten Reihenhaus die Montage von Rauchmeldern durch den Vermieter in allen als Schlaf-, Wohn- oder Kinderzimmer genutzten Räumen sowie den dorthin führenden Fluren zu dulden. Der Einbau darf im Grundsatz gerade auch durch den Vermieter persönlich vorgenommen werden. Der Mieter ist demnach zur Duldung von Maßnahmen nicht nur durch vom Vermieter beauftragte Handwerker, sondern auch durch den Vermieter persönlich verpflichtet.