Das Los darf entscheiden

Eltern stehen für ihrer Kinder vor der Qual der Wahl, welche Kindergärten die Sprösslinge besuchen oder in welcher Schule sie eingeschult werden wollen. Häufig sind Eltern mit dem Angebot staatlicher Schulen nicht zugrieden und möchten auf das Spezialangebot von Schulen in freier Trägerschaft zurückgreifen. Da aber wie überall die Plätze in diesen Einrichtungen beschränkt sind, stellt sich die Frage, wie di Plätze zu vergeben sind. 

Speziell für Berlin aber sicherlich übertragbar auf alle Bundesländer ohne besondere Regelungen zur Platzvergabe wurde entschieden, dass Plätze durch Los vergeben werden dürfen. An einer Schule mit besonderer Prägung gab es für die Einschulung in die 1. Klasse mehr Bewerber als Plätze. Also hatte das Losglück über die Aufnahme an dieser Schule zu entscheiden. Drei nicht vom Losglück getroffene Schulanfänger scheiterten zunächst vor den Verwaltungsgerichten und jetzt auch vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit ihren Klagen.

Kernargument war, dass bereits Geschwisterkinder an der Schule lernten, man sie also vorrangig berücksichtigen muss. 

Dieses Argument zog aber nicht. Die Losvergabe ist rechtens.

Pressemitteilung des VerfGH Berlin Nr. 6/2019 v. 17.04.2019